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Corona-Verordnung Corona-Verordnung: Ab Mittwoch gilt in Anhalt-Bitterfeld die 15-Kilometer-Regel

Von Ulf Rostalsky 12.01.2021, 16:29

Anhalt-Bitterfeld - Ab Mittwoch, 0 Uhr, darf kein Anhalt-Bitterfelder ohne triftigen Grund wie Arbeit oder Arztbesuch mehr als 15 Kilometer entfernt von seinem Wohnort unterwegs sein.

Mit der Maßnahme setzt Landrat Uwe Schulze (CDU) die Normen der landesweit geltenden Corona-Eindämmungsverordnung um. Die regelt nicht nur, dass die Bewegungsfreiheit auf eben jene 15 Kilometer eingeschränkt wird, wenn der Inzidenzwert an wenigstens fünf aufeinanderfolgenden Tagen über der Marke von 200 legt.

Nach Angaben des Landesozialministeriums ist das in Anhalt-Bitterfeld mittlerweile sogar seit dem 5. Januar, also an sechs Tagen hintereinander, der Fall. Die Verordnung zeigt auch den Ausweg auf. Demnach kann der Kreis die Grenzen wieder öffnen, liegt der Inzidenzwert unter 200. Das muss nach Auskunft von Gesundheitsamtsleiterin Ludwig ebenfalls fünf Tage in Folge so sein. Ansonsten wird wieder von vorn gezählt.

Ausschlaggebend sind die Grenzen der jeweiligen Einheitsgemeinden

Ausschlaggebend sind die Grenzen der jeweiligen Einheitsgemeinden, nicht der einzelnen Ortschaften. Ab dort greift die 15-Kilometer-Regelung. Damit dürfte für Muldestausee-Bewohner zum Beispiel Bad Düben noch greifbar nah sein.

Für Zörbiger scheint der Petersberg nicht zu weit weg. Bitterfeld-Wolfener hatten aber keine Chance, nach Dessau zu gelangen. „Wir sollten hier nicht nach Möglichkeiten suchen. Ich appelliere an alle Bürger, sich zurückzunehmen und nicht alles auszureizen. Jeder sollte genau überlegen, was er tun muss und was eben nicht“, sagt Amtsleiterin Ludwig.

Fest steht, dass der Kreis sein Handeln von den  Landeszahlen und nicht von den Werten des Robert-Koch-Instituts abhängig macht. Beide Werte variieren wegen der unterschiedlichen Meldezeiträume seit Wochen. (mz)