AfD-Denkfabrik verliert ProzessRichter halten Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig
Magdeburger Richter stellen die Staatszuschüsse für parteinahe Stiftungen in Sachsen-Anhalt in Frage: Zur künftigen Förderung durch das Land brauche es ein neues Gesetz. Geklagt hatte die AfD-Stiftung - ihr wird Fördergeld verweigert.

Magdeburg/MZ - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hält die bisherige Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen-Anhalt mit Landesgeld für rechtswidrig. Das erklärte der Vorsitzende Richter Klaus Friedrichs am Donnerstag in einem Prozess um die AfD-nahe Friedrich-Friesen-Stiftung. In dem Verfahren wollte die AfD-Stiftung zehntausende Euro Fördergeld vom Land einklagen, die sie für 2021 und 2022 beantragt hatte: Das Gericht lehnte dies ab.
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