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Diagnose: Finanzloch Diagnose: Finanzloch: Land will Zuschuss für Rechtsmedizin Halle drastisch kürzen

Von Kai Gauselmann 29.10.2018, 09:00
Muss er Mitarbeiter entlassen? Professor Rüdiger Lessig in der von drastischen Einsparungen bedrohten Rechtsmedizin in Halle.
Muss er Mitarbeiter entlassen? Professor Rüdiger Lessig in der von drastischen Einsparungen bedrohten Rechtsmedizin in Halle. Andreas Stedtler

Halle (Saale) - Für jemanden, der so viel mit Toten zu tun hat, ist Rüdiger Lessig erstaunlich stabil gut gelaunt. „Ich bin immer Optimist“, ruft der Gerichtsmediziner fröhlich. „Außerdem: Die Hälfte der Leute bei mir ist ja lebendig!“ Man könnte aber verstehen, wenn der Leiter der Rechtsmedizin Halle schlechte Laune hätte. Denn ein Großteil des jährlichen Zuschusses für Lessigs Institut steht zur Debatte.

Bisher fördert das Land die Rechtsmedizin mit 800.000 Euro. Laut Haushaltsplan soll die Summe nun aber auf nur noch 200.000 Euro zusammen gestrichen werden. „Noch ist das letzte Wort dazu aber nicht gesprochen“, sagt der Optimist Lessig.

Keine Hilfe für Gewaltopfer?

Die drastischen Einsparungen gehen zurück auf ein Gezerre zwischen verschiedenen Ministerien. Die Rechtsmedizin stellt eigentlich niemand in Frage, dafür bezahlen will aber auch keiner.

In zwei Standorten, neben dem Institut in Halle gibt es eine Außenstelle in Magdeburg, macht die Hälfte der Arbeit der insgesamt zehn Rechtsmediziner Leichenschauen aus. Die andere betrifft jene lebendigen Menschen: Die Begutachtung von Gewaltopfern, deren Verletzungen von den Fachleuten begutachtet und dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist sehr wichtig, weil sie gerichtsfest ist.

In Prozessen genügt es in der Regel nicht, wenn Betroffene selbst ihre Verletzung fotografieren oder ein normaler Mediziner seine Einschätzung gibt. „Für die Kollegen im Krankenhaus und Hausärzte stehen Versorgung und Therapie im Vordergrund, nicht die Dokumentation. Das ist auch nicht ihre Aufgabe“, erklärt Lessig. Im schlechtesten Fall bleiben Straftäter dann ohne Bestrafung, wenn die zugefügten Verletzungen nicht eindeutig belegt sind.

Rechtsmedizin geht nicht ohne Zuschüsse

Allein bis Ende Juni dieses Jahres haben die Rechtsmediziner mehr als 300 Gewaltopfer begutachtet. Dafür zahlt der Auftraggeber, in der Regel Polizei und Justiz, Gebühren - allein, diese sind nicht kostendeckend. Nach der von der Bundesregierung festgelegten Gebührenordnung wird der Rechtsmedizinereinsatz mit 75 Euro pro Stunde vergütet.

„Überlegen Sie mal, ob Sie für den Stundensatz einen Waschmaschinenmonteur bekämen“, sagt Lessig. Ohne Zuschüsse gehe es nicht. Kommen die Kürzungen, dann müsste Lessig Stellen abbauen und die Opferuntersuchungen streichen. Theoretisch steht also die gerichtsfeste Dokumentation bei Gewaltopfern zur Debatte.

Bei den Verhandlungen zum Haushalt 2019 sei der Ansatz auf den Anteil des Wissenschaftsministeriums von 200.000 Euro beschränkt worden, erklärt Matthias Stoffregen, Sprecher des Hauses von Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Zu den Gründen sagt er nichts, teilt aber Lessigs Optimismus: Man gehe davon aus, dass die Anteile der drei anderen Ministerien „im parlamentarischen Verfahren durch entsprechende Einsparungen in den jeweiligen Einzelplänen beziehungsweise alternativ aus dem Gesamthaushalt aufgebracht werden“, sagte Stoffregen der MZ. Im Klartext: Der Landtag wird den Haushaltsplan der Regierung korrigieren - im Zweifel mit Geldern der anderen Ministerien.

Das sieht das Justizministerium anders. Man gehe davon aus, dass das Wissenschaftsministerium „im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit“ für die Rechtsmedizin Vorsorge getroffen hat oder in den parlamentarischen Beratungen noch Vorsorge trifft, heißt es. „Ich gehe davon aus, dass das Wissenschaftsministerium seiner Ressortaufgabe, eine funktionierende Rechtsmedizin zu gewährleisten, auch weiterhin nachkommt“, sagte Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) der MZ.

Hintergrund des Gezerres: Laut Justizministerium hatten die anderen Häuser bereits bei der Aufstellung des vorigen Haushaltes auf „dauerhafte“ Gelder verzichtet und das Wissenschaftsministerium entsprechend mehr erhalten - damit die Rechtsmedizin fortan aus einem Ministeriumshaushalt finanziert wird und nicht aus vieren.

Landtag ist am Zug

Am Ende werden es nun wohl die Landtagsabgeordneten der Koalition sein, die statt der Regierung die Zuschüsse regeln - und woanders die fehlenden 600 000 Euro einsparen müssen.

CDU-Finanzexperte Daniel Szarata betont, das Wissenschaftsministerium hätte „die Finanzierung in vollem Umfang übernehmen“ sollen. „Nun ist wieder einmal der Landtag am Zug und muss die Fehler von Häusern in der Koalitionsverhandlungsrunde glatt ziehen.“ Die Opposition schaut sich das Koalitionsgebaren kopfschüttelnd an. „Mir ist egal, welches Ministerium das macht. Die Rechtsmedizin als wichtiger Teil unseres Rechtsstaates muss aber auskömmlich finanziert sein“, sagte Eva von Angern (Linke). (mz)