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Bundesverwaltungsgericht Urteil zur Corona-Impfpflicht für Soldaten am Donnerstag

Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Corona-Impfung seit vorigem November verpflichtend. Zwei Offiziere weigern sich jedoch und wollen die sogenannte Duldungspflicht kippen. Am Donnerstag will das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Von dpa Aktualisiert: 06.07.2022, 19:09
Eine Ausgabe vom „Soldatengesetz“ steht vor einem Verhandlungsbeginn im Bundesverwaltungsgericht.
Eine Ausgabe vom „Soldatengesetz“ steht vor einem Verhandlungsbeginn im Bundesverwaltungsgericht. Jan Woitas/dpa/Archivbild

Leipzig - Ist die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr rechtmäßig? Über die sogenannte Duldungspflicht will am Donnerstag (11.00) Uhr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Es brauche noch etwas Beratungszeit, sagte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenates, Richard Häußler, am Mittwochabend. Zwei Offiziere der Luftwaffe klagen gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Zudem seien die Impfstoffe nicht ausreichend erforscht.

Zuvor hatten die Beteiligten ihre Plädoyers gehalten. Die „unselige Duldungspflicht muss gekippt werden“, betonte der Rechtsanwalt der Kläger, Wilfried Schmitz, in seinem Schlussvortrag. Bei der Impfung handele es sich um ein gefährliches Experiment, dass mit der Würde des Menschen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar sei. Die Impfung habe keinerlei Nutzen aber eine Impfschadenswelle verursacht, zumal die Omikron-Variante bei weitem milder sei als alle vorherigen Varianten.

Die Methoden des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts beruhen laut Schmitz auf unvollständigem Datenmaterial. Zudem treffe das Virus vor allem Menschen mit Vorerkrankungen. Hier gehe es aber um Soldaten, deren Fitness und Immunsystem überdurchschnittlich gut sei.

Einer der klagenden Luftwaffenoffiziere sagte zum Abschluss, dass es ihm um Wahrheitsfindung gehe. Die Militärführung sei von Angst getrieben und verweigere ein effektives Impfmonitoring. Zudem sei mit einer Impfquote von derzeit 94 Prozent bei der Bundeswehr längst eine Herdenimmunität erreicht.

Dagegen halten die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums an der Rechtmäßigkeit der Duldungspflicht fest. Die Gegenseite sei jeden Beweis schuldig geblieben, dass das Verfahren fehlerhaft sei. Die Impfung sei nach wie vor alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr.

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.