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Debatte um nachhaltiges und preisgünstiges Wohnbauland Wer soll in Lützen bauen dürfen?

Ausschuss diskutiert über Richtlinie.

Von Franz Ruch Aktualisiert: 22.09.2021, 09:33
Wie soll in Lützen gebaut werden. Hier ein Parkplatz.
Wie soll in Lützen gebaut werden. Hier ein Parkplatz. (Foto: Holger Zimmer)

Lützen/MZ - Die Stadt Lützen will einheitliche Regeln für die Vergabe von städtischen Baugrundstücken finden. Diese sollen dabei helfen, bei mehreren Bewerbern nicht nur nach dem Höchstgebot zu entscheiden, sondern einen möglichst „passenden“ Käufer zu ermitteln.

In einer ersten Arbeitsberatung im vergangenen Bauausschuss stellte die Stadtverwaltung dafür eine Richtlinie vor, die Bewerbern anhand von Kriterien wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Hauptwohnsitz oder ehrenamtlichen Engagement Punkte vergibt. Ziel sei es, „der ortsansässigen Bevölkerung nachhaltig und kontinuierlich preisgünstiges Wohnbauland zur Verfügung zu stellen“, so die Beschlussvorlage. Die Mitglieder des Bauausschusses befürworteten eine kriterienbasierte Vergabe, änderten die Stoßrichtung der Vorlage aber ab.

Kriterien sollen entscheiden

Die Stadtverwaltung hatte in ihrer Vorlage sieben Kategorien vorgeschlagen, für deren Erfüllung es Punkte gibt, die am Ende aufsummiert werden. So sollen beispielsweise in Partnerschaft lebende Bewerber gegenüber Alleinstehenden bevorzugt werden. Auch, wer mit (minderjährigen) Kindern nach Lützen zieht, soll bei der Vergabe Bonuspunkte bekommen.

Besondere Bedeutung wurde auch der Ortsverbundenheit beigemessen: Wer seinen Hauptwohnsitz in Lützen hat, soll bevorzugt werden. Dasselbe in puncto Arbeitsplatz: „Die Stadt Lützen möchte Personen, die in der Stadt als Arbeitnehmer oder Selbstständige tätig sind, bei der Bauplatzsuche unterstützen“, heißt es in der Vorlage.

Jeder soll bewerben können

Die beiden letztgenannten Punkte stießen bei einigen Ausschussmitgliedern auf Kritik. Baugrundstücke nur an Ortsansässige oder verwurzelte Bürger zu vergeben, sei zu beschränkt. So sagte beispielsweise Achim Eißler (Bürgerliste), er sei „erschrocken“ über den Verwaltungsvorschlag, da so der dringend benötigte Zuzug von Ortsfremden nach Lützen behindert werden würde. Dem stimmte auch Ausschussvorsitzender Hans-Joachim Fuhrmann (SPD) zu. Demnach würden Auswärtige durch die Richtlinie diskriminiert werden. Ziel müsse aber sein, das Bewerberfeld für Lützen nicht zu verengen, sondern so weit wie möglich zu öffnen.

So einigte sich der Ausschuss darauf, den Arbeitsort als Kategorie zu streichen. Ferner sollen Bewerber mit Hauptwohnsitz in Lützen zwar weiter positiv in die Bewertung einfließen, aber weniger stark gewichtet. Der abgeänderte Verwaltungsvorschlag wird im Bauausschuss Anfang November vorberaten. Die Entscheidung über die neuen Vergaberegeln trifft dann der Lützener Stadtrat in seiner Sitzung am 30. November.