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Schutzverordnung Corona-Regeln: Kontaktbeschränkungen und Schließungen im Burgenlandkreis

Im Burgenlandkreis gilt die neue Corona-Schutzverordnung teils ab dem 26. und 29. November - dazu zählen unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine 2G-Plus-Regelung.

24.11.2021, 19:55
Theater, Kinos, Konzerte sowie Kultur- und Sportveranstaltungen können nur mit der 2G-Plus-Regelung in geschlossenen Räumen besucht werden.
Theater, Kinos, Konzerte sowie Kultur- und Sportveranstaltungen können nur mit der 2G-Plus-Regelung in geschlossenen Räumen besucht werden. Foto: dpa/Symbol

Naumburg/dpa - Wegen rasant steigender Infektionszahlen hat der Burgenlandkreis die Corona-Regeln mit einer neuen Schutzverordnung verschärft. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen, eine tägliche Testpflicht in Schulen, die Schließung von Bars, Diskotheken, Badeanstalten, Schwimmbädern und Saunen für Besucher, wie der Landkreis am Mittwoch mitteilte.

Weihnachts-, Advents- oder Jahresabschlussfeiern von Betrieben, Behörden, Gebietskörperschaften, Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen sind in geschlossenen Räumen generell verboten. Dies sei unabhängig von der Personenzahl und von dem Ort, an dem sie stattfinden. Andere private Zusammenkünfte von mehr als 20 Personen, egal ob genesen, geimpft oder getestet, seien untersagt.

Finden diese Treffen in Gaststätten statt, gelte für diese Veranstaltung die 2G-Plus-Regelung für alle Personen über 18 Jahren. Zugang haben also nur Geimpfte und Genesen, die aber zusätzlich einen aktuellen Schnelltest durchführen müssen (2G-Plus-Regelung). Theater, Kinos, Konzerte sowie Kultur- und Sportveranstaltungen können nur mit der 2G-Plus-Regelung in geschlossenen Räumen besucht werden.

Weihnachts-, Advents- oder Jahresabschlussfeiern von Betrieben, Behörden, Gebietskörperschaften, Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen sind den Angaben zufolge im Burgenlandkreis in geschlossenen Räumen generell verboten. Dies sei unabhängig von der Personenzahl und von dem Ort, an dem sie stattfinden. Die 6. Corona-Schutzverordnung des Landkreises wurde am Mittwoch erlassen, die diversen Maßnahmen gelten teils ab 26. und 29. November.