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  7. 26-Jähriger aus Hohenmölsen soll bei Einbruch mitgeholfen haben

„Jetzt haben sie einen Arsch in der Hose und geben es zu“ 26-Jähriger aus Hohenmölsen soll bei Einbruch mitgeholfen haben

Von Tobias Schlegel 23.07.2021, 12:46
Einbracher - Symbolbild
Einbracher - Symbolbild (Foto: dpa)

Weissenfels/MZ - Mit einfachen Worten will die Staatsanwältin dem Angeklagten ein Geständnis entlocken: „Jetzt haben sie einen Arsch in der Hose und geben es zu. Sie sind nicht vorbestraft, wir werden ihnen nicht den Kopf abreißen“, sagt sie an diesem Tag in Saal 18 des Weißenfelser Amtsgerichtes. Der 26 Jahre Angeklagte aus Hohenmölsen streitet derweil ab, im April 2020 in Hohenmölsen an einem Einbruch mit Diebstahl beteiligt gewesen zu sein.

Zusammen mit zwei Freunden soll er laut Anklage zu einem Gewerbegebiet gefahren sein. Während die Bekannte draußen wartete, soll er mit dem Kumpel in einen Bürocontainer einer dort ansässigen Firma eingedrungen sein, um einen Rasenmäher, zwei Heizkörper und einen Besen zu stehlen. Weil der Kumpel dabei seine Fahrzeugpapiere verlor, kamen die Ermittler ihm auf die Spur, der Rasenmäher wurde zudem im Keller des Angeklagten gefunden.

„Er hat eh nur Dreck am Stecken“

Dieser streitet zwar nicht ab, am Tatabend mit seinen zwei Freunden zu dem Gewerbegebiet gefahren zu sein - Einbruch und Diebstahl habe aber allein der Kumpel begangen, während er und die Bekannte im Auto saßen. Er sei mitgekommen, weil er für einen anderen Freund einen Rasenmäher brauchte. Der besagte Kumpel wollte ihm einen besorgen. Ihm sei bewusst gewesen, dass dies wohl nicht legal geschehen würde. „Er hat eh nur Dreck am Stecken“, so der 26-Jährige, der abstreitet, dem Kumpel geholfen zu haben.

Doch selbst wenn: Der Angeklagte wusste, dass der Rasenmäher gestohlen war und hätte sich dann der Hehlerei strafbar gemacht. Das macht ihm die Staatsanwältin klar. „Sie kommen hier so oder so nicht straffrei raus“, sagt sie zum dem Hohenmölsener, der letztlich doch gesteht, seinem Kumpel dabei geholfen zu haben, den Rasenmäher im Auto zu verstauen. Damit ist die Beihilfe zum Diebstahl bewiesen. Dass der Angeklagte in dem Container war, kann das Gericht ihm hingegen nicht nachweisen, weshalb es bei der Beihilfe bleibt, für die er eine Geldstrafe von 700 Euro erhält.

Sein Kumpel wird hingegen in einem gesonderten Verfahren der Prozess gemacht. Und die Freundin? Sie sollte an dem Tag mit dem 26-Jährigen auf der Anklagebank Platz nehmen, erscheint jedoch nicht zur Verhandlung. In Abwesenheit bekommt sie einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro aufgebrummt.