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Einspruch zurückgezogen Vater aus Zeitz muss nach Beschimpfung am Telefon eine Geldstrafe zahlen

Angeklagter beschreibt im Prozess am Amtsgericht, warum er einen Mitarbeiter der Leitstelle des Burgenlandkreises beleidigt hatte.

Von Matthias Voss Aktualisiert: 08.12.2021, 10:03
Das Amtsgericht in Zeitz
Das Amtsgericht in Zeitz Foto: Hartmut Krimmer

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Zeitz/MZ - Weil er einen Mitarbeiter bei der Notrufnummer 112 wüst beschimpft hat, muss ein 52-jähriger Zeitzer jetzt 200 Euro Geldstrafe bezahlen. Genauer gesagt zog der Angeklagte vor dem Amtsgericht seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wieder zurück, nachdem unter anderem ein Mitschnitt des Gesprächs mit der Leitstelle des Burgenlandkreises im Gerichtssaal öffentlich vorgespielt wurde.