Schöffen gesucht Schöffen gesucht: So viele Bewerber für das Ehrenamt werden in Zeitz benötigt

Zeitz - Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden dabei auch insgesamt 66 Frauen und Männer aus der Stadt Zeitz, die am Amtsgericht Zeitz und Landgericht Halle als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen, teilt die Stadtverwaltung von Zeitz mit.
Gesucht werden demnach Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Zeitz wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz, über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz, über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Die ehrenamtlichen Richter haben bei der Beweiswürdigung die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichter. Das Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben, heißt es bei der Stadtverwaltung Zeitz. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Juristische Kenntnisse sind für das Amt aber nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jedes Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil - ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen mitzuverantworten.
››Interessenten können sich bis zum 24. März beim Wahlbüro Zeitz, Altmarkt 1, bewerben. Kontakt per Telefon unter 03441/833 04, Formular im Netz unter www.schoeffenwahl.de (mz)