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SRH Klinikum Zeitz Besuchsverbot im Klinikum Zeitz: Welche Ausnahmen trotz Corona gelten

Schwerstkranke und Patienten am Lebensende dürfen trotz der aktuellen Regelung besucht werden.

11.12.2021, 18:00
Kliniksprecherin Marika Hesse
Kliniksprecherin Marika Hesse Foto: Hartmut Krimmer

Zeitz/MZ - Patienten haben im Zeitzer SRH-Klinikum uneingeschränkt Zugang, sogar ohne aktuellen Test. Bei Besuchern sieht das anders aus: Es gilt ein Besuchsverbot. Welche Ausnahmen es dabei gibt, erfuhr Angelika Andräs von Kliniksprecherin Marika Hesse.

Wer darf trotz Besuchsverbots jemanden besuchen?

Schwerstkranke Patienten sowie Patienten am Lebensende dürfen ausnahmsweise besucht werden. Besucher müssen aber geimpft, offiziell getestet oder genesen sein. Es gilt also 3G. Auch Kinder auf den Kinderstationen und ihre Begleitpersonen dürfen weiterhin regulär von einem Angehörigen, der älter als 16 Jahre sein muss, besucht werden. Besucher müssen auch in diesem Fall geimpft, offiziell getestet oder genesen sein.

Und bei Entbindungen?

Väter dürfen zur Entbindung dabei sein. Ein Antigen-Schnelltest im Kreißsaal ist obligat. Familienzimmer bieten wir zurzeit aber nicht an.

Gibt es weitere Ausnahmen, die man kennen sollte?

Persönliche Arztgespräche im Klinikum sind generell nicht möglich. Ausnahmen gelten aber bei dringender medizinischer Erfordernis, die der Arzt festlegt. DasAbholen oder Bringen von Patienten ist möglich, um unsere Stationen beziehungsweise Ambulanzen zu entlasten oder bei zwingender Notwendigkeit. Für die Abholer und Bringer gilt dann aber auch die 3G-Regel