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Steuererklärungen nachreichen Post ins Pflegeheim in Wittenberg sorgt für Aufregung

Schreiben vom Finanzamt verunsichert Seniorin, berichtet ihr Enkel erbost.

Von Irina Steinmann 01.12.2021, 12:09
Post vom Finanzamt
Post vom Finanzamt Foto: Dpa

Wittenberg/MZ - Post vom Finanzamt hat in Wittenberg offenbar mehrere Senioren in einem Pflegeheim erschreckt. Dies jedenfalls legt ein Schreiben nahe, das ein Leser an die MZ geschickt hat. Darin schreibt der - der Redaktion namentlich bekannte - Mann, dass sein Großmutter seitens des Amtes aufgefordert worden sei, „mehrere Nachweise bzw. Steuererklärungen für vergangene Jahre einzureichen“, dies binnen weniger Wochen und unter Androhung eines Verspätungszuschlages von schlimmstenfalls 25.000 Euro. Die über 80-Jährigen seien davon „natürlich sehr verunsichert und innerlich aufregt“, so der Enkel.

Das dem Wittenberger Finanzamt übergeordnete Finanzministerium des Landes erklärt hierzu allgemein, dass mit dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 „die Besteuerung von Alterseinkünften (...) neu geregelt und die Steuerlast grundsätzlich ins Alter verlegt“ worden ist.

Und weiter schreibt das Ministerium: „Gegenwärtig wird eine Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner aufgrund bestehender Steuerfreibeträge (noch) nicht zur Einkommensteuer veranlagt, sofern sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte bezieht. Regelmäßige Rentenerhöhungen lassen jedoch die Wirkung des steuerfreien Teils der Rente schmelzen, so dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Besteuerung ,hineinwachsen’“, so Ministeriumssprecherin Nancy Eggeling. „Die Finanzämter erinnern regelmäßig Rentnerinnen und Rentner an die Abgabe einer Einkommensteuererklärung bzw. fordern zur Abgabe von Steuererklärungen auf.“

Verwiesen wird seitens des Ministeriums auf die Möglichkeit, für die Beantwortung beim Amt mehr Zeit zu beantragen, sowie darauf, dass betroffene Senioren sich Unterstützung bei Angehörigen holen oder „hierzu Fachleute wie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragen“ könnten.