Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und MedizinLandkreis Wittenberg verhängt keine Verbote
Alle noch laufenden Verfahren werden demnächst eingestellt. Tätigkeits- und Betretungsverbote werden und wurden nicht ausgesprochen.
02.12.2022, 15:26

Wittenberg/MZ - Die Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen oder Praxen hat vor gar nicht langer Zeit für große Aufregung gesorgt. Tätigkeitsverbote oder Bußgelder waren angedroht für jene, die vollständigen Impfschutz nicht nachweisen konnten oder wollten.
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