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Fall erneut vor Gericht 52-Jähriger aus Coswig brachte durch Fahrmanöver neuen Freund der Ex-Partnerin in Bedrängnis

Eigentlich soll die Verteidigerin die Berufung ihres Mandanten zurücknehmen. Doch dann fehlt eine Unterschrift. Wie das Gericht entscheidet.

Von Andreas Behling 23.09.2021, 08:50
Das Strafrecht liegt auf einem Tisch in einem Gerichtssaal
Das Strafrecht liegt auf einem Tisch in einem Gerichtssaal Frank Molter/dpa

Dessau/Coswig/MZ - Für einen 52 Jahre alten Mann aus Coswig bleibt es bei einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot. Die Entscheidung hatte das Amtsgericht Zerbst am 30. Juni 2021 gefällt, weil es davon ausging, dass sich der Angeklagte einer Nötigung im Zusammenhang mit einem gefährlichen Fahrmanöver schuldig gemacht hatte.

Freispruch gewünscht

Ursprünglich zielte der Coswiger, der von einer Wittenberger Rechtsanwältin verteidigt wurde, vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau mit dem von ihm eingelegten Rechtsmittel auf einen Freispruch ab. Am Nachmittag vor dem am Dienstag angesetzten Fortsetzungstermin traf im Gericht jedoch ein Schreiben der Verteidigerin ein, mit dem sie „in Vollmacht des Angeklagten“ die Rücknahme der Berufung erklärte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte diesem Schritt - vier Zeugen waren kurzfristig ausgeladen worden - schon zugestimmt, da warf der Vorsitzende Richter Thomas Knief einen letzten Blick auf das Schriftstück. Und der hatte Konsequenzen für den Fortgang des Verfahrens. Die Berufungsrücknahme kam nun nämlich nicht mehr in Betracht, denn die Anwältin hatte vergessen, den Schriftsatz zu unterschreiben.

 Coswig im Landkreis Wittenberg
Coswig im Landkreis Wittenberg
Grafik MZ

Tochter verängstigt

Stattdessen war nun von der Kammer die Berufung wegen des unentschuldigten Fernbleibens des Angeklagten zu verwerfen. Der Coswiger muss die Kosten des Rechtsmittels und seine eigenen Auslagen tragen.

Der 52-Jährige hatte durch mehrere Fahrmanöver am 16. Mai vorigen Jahres in Coswig einen anderen Verkehrsteilnehmer, bei dem es sich um den neuen Freund der Ex-Partnerin des Angeklagten handelte, in Bedrängnis gebracht. So verhinderte er, dass der andere Autofahrer an einer Ampel nach rechts auf die Bundesstraße 107 in Richtung Wiesenburg abbiegen konnte. Kurz darauf fuhr er auf seiner Spur in Richtung Sparkassen-Gebäude Schlangenlinien und deutete so die Möglichkeit des Rammens an.

Und schließlich beendete er die bedrohlich wirkenden Manöver - im anderen Auto reagierte die Tochter des Fahrers hysterisch und begann zu weinen -, indem er gegenüber des Restaurants „Bella Roma“ durch das Schrägstellen seines Autos verhinderte, dass der Vater vom Stopp-Schild aus nach links auf die Bundesstraße 187 fahren konnte.