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Schadenausgleich und Neukalkulation Versäumnisse im Bereich der Südharzer Friedhofsverwaltung werden aufgearbeitet

Die Kommunalaufsicht in Mansfeld-Südharz begleitet Aufarbeitung in der Gemeinde Südharz.

20.04.2021, 08:17
Der Friedhof in Uftrungen
Der Friedhof in Uftrungen Maik Schumann

Südharz

Die erheblichen Probleme der Gemeindeverwaltung Südharz mit dem teilweisen (Nicht-)Erheben der Friedhofsgebühren über einen Zeitraum von mehreren Jahren sind der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz bekannt. Das hat Sprecherin Romy Stietz auf Anfrage der MZ bestätigt und außerdem mitgeteilt: „Die Aufarbeitung der Versäumnisse im Bereich der Friedhofsverwaltung wird kommunalaufsichtlich begleitet.“ Gegenüber der Gemeindeverwaltung, so die Sprecherin, seien „die aus hiesiger Sicht einzuleitenden beziehungsweise weiterzuführenden Maßnahmen ausgiebig erläutert worden“.

Nachdem seit dem Herbst 2020 bekannt geworden war, dass Gebührenbescheide nach Sterbefällen teils erst mit großer Verspätung oder gar nicht verschickt worden waren und dadurch die Künftigen Gebühren heftig steigen würden, hatte der Gemeinderat einen Sonderausschuss mit dem Prüfen der Vorgänge beauftragt. Der Abschlussbericht liegt seit Mittwoch vor. Demnach sei der Gemeinde ein Schaden von über 200.000 Euro seit 2014 entstanden, heißt es unter anderem. Wie Stietz feststellt, habe die Gemeindeverwaltung Südharz „in diesem Zusammenhang bereits eine umfängliche Aufarbeitung vorgenommen, welche fortzuführen ist“.

Hinsichtlich der Ende 2020 beschlossenen neuen Friedhofsgebührensatzung erklärt Stietz, dass das Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt „eine Neu- und Nachkalkulation unter Beachtung gebühren- und nichtgebührenfähiger Kosten in regelmäßigen Abständen“ vorsieht: „Etwaig entstandene finanzielle Schäden sind auszugleichen und in der Kalkulation zu berücksichtigen.“ Die Gemeinde Südharz arbeite bereits an einem Schadenausgleich sowie einer Neukalkulation. (mz/Helga Koch)