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Nach Mifa-UrteilNach Mifa-Urteil: Landkreis droht Verlust von knapp 6 Millionen Euro

Sangerhausen - Sollte das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zur Mifa durch den Bundesgerichtshof bestätigt werden, kommen weitere Einsparungen auf den Landkreis zu. Dies erklärte Landrätin Angelika Klein (Die Linke) auf ...

Von Joel Stubert 15.06.2019, 10:00

Sollte das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg zur Mifa durch den Bundesgerichtshof bestätigt werden, kommen weitere Einsparungen auf den Landkreis zu. Dies erklärte Landrätin Angelika Klein (Die Linke) auf MZ-Nachfrage.

Man müsse dann „den Weg weiterer Haushaltskürzungen einschlagen“, so Klein. „Dieser Weg wird schmerzhaft sein, denn wir konsolidieren den Kreishaushalt ja bereits seit Jahren“, meinte Klein. Dabei gebe es keine „Luft“ für zusätzliche Einsparungen mehr. „Vor allem nicht „in der Größenordnung, die in diesem Fall auf uns zukommen.“

Kreis greift nach letztem Strohhalm

Das OLG Naumburg hatte Mitte Mai geurteilt, dass der Sale-and-lease-back-Vertrag aus dem Jahr 2014 NGen-MZ: Landkreis muss Mifa- Grundstücke zurückgeben [DText-71-147304452]nicht rechtmäßig ist. Der Landkreis, der der angeschlagenen Mifa AG helfen wollte, hatte ihr vor fünf Jahren die innerstädtischen Firmengrundstücke für 5,7 Millionen Euro abgekauft und sie dann an die Firma zurück vermietet.

Nun soll der Kreis nicht nur die Flächen an den Insolvenzverwalter zurückgeben, sondern auch die zwischenzeitlich erhaltenen Mieten zurückzahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Kreis kann laut OLG auch keine Revision gegen den Urteilsspruch einlegen.

Der Kreistag hat deshalb kürzlich den letzten verbliebenen Strohhalm ergriffen und eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Wie und wann die Karlsruher Richter darüber entscheiden, ist offen. Eine ganze Reihe Kreistagsmitglieder glaubt indes nicht, dass sich an dem Urteil noch etwas ändern wird.

Sparmaßnahmen treffen Vereine, Kunst und Kultur

Dem Landkreis bliebe dann kaum etwas anderes übrig, als zu sparen. Und das kann nur bei den sogenannten freiwilligen Ausgaben passieren. Das heißt: Der Rotstift müsste bei den Ausgaben für Vereine, Kunst und Kultur angesetzt werden. Also genau dort, wo es die Menschen sofort merken würden.

Noch sind das freilich Eventualitäten. So fallen zum Beispiel die Förderung der Kreismusikschule, der Volkshochschulen genau so unter die Kategorie „freiwillig“ wie die Unterstützung von privatem und ehrenamtlichem Engagement oder die Sicherung kultureller Einrichtungen.

Um die durch ein mögliches Urteil entstehenden Löcher zu stopfen, hofft Klein neben den Einsparungen noch auf eine andere Lösung: „Eine weitere Möglichkeit sehe ich darin, einen Antrag auf Unterstützung aus dem kommunalen Ausgleichsstock des Landes zu stellen“, so die Landrätin.

Hohe Auflagen für finanzielle Unterstützung

Doch dies könnte schwierig werden. „Finanzielle Hilfen aus dem Ausgleichsstock sind an hohe Auflagen geknüpft“, sagt Wolfgang Borchert, der Sprecher des Landesfinanzministeriums. „Da wird jeder Einzelfall eingehend geprüft.“

Fest steht allerdings, dass Landkreise noch nie Mittel aus dem Ausgleichsstock des Landes bekommen haben. Das liegt daran, dass Landkreise durch ihr im Vergleich zu Kommunen größeres Haushaltsvolumen mehr Einsparmöglichkeiten haben.

Außerdem müsse der Antragsteller unverschuldet in die finanzielle Notlage gerutscht sein - was durch den vom Kreistag im 2014 gefassten Beschluss zur Mifa eher unwahrscheinlich ist.

Urteil droht alle Bürger zu treffen

Und so dürfte es ans Kreissäckel gehen. Und da der Kreis wenige Möglichkeiten hat, selbst Einnahmen zu generieren, käme eigentlich nur die Kreisumlage in Frage. Diese zieht der Kreis von den Städten und Gemeinden ein, denen ihrerseits dann das Geld fehlt, um sogenannte freiwillige Ausgaben zu tätigen.

Und so beträfe ein rechtskräftiges Urteil im Grunde alle Bürger des Landkreises, denn sowohl Landkreis als auch die Kommunen müssten den Gürtel noch enger schnallen. (mz)