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Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz: Betrieb von Solaranlagen ist gegen das Gesetz

Von Karl-heinz Klarner 09.06.2015, 15:54
Solarpark Riethnordhausen
Solarpark Riethnordhausen maik schumann Lizenz

Sangerhausen - Rund fünf Jahre nach dem Einstieg des Landkreises Mansfeld-Südharz in die Energiewirtschaft steht das Projekt von Ex-Landrat Dirk Schatz (CDU) vor dem Aus. „Wir werden unsere Solaranlagen verkaufen“, kündigte Landrätin Angelika Klein (Die Linke) im Kreisausschuss des Kreistages an. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, das dem Landkreis Mansfeld-Südharz die wirtschaftliche Betätigung im Energiesektor untersagt. „Das ganze ist gesetzwidrig“, sagte Klein mit Verweis auf die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres. Zwar könne man gegen die Entscheidung bis Ende Juni noch juristisch vorgehen, angesichts der geringen Erfolgsaussichten sei dies nicht empfehlenswert, hieß es.

Juristisches Tauziehen unter Schatz

Wie berichtet, hatte das Landesverwaltungsamt in Halle zunächst den Betrieb der Solaranlagen untersagt. Dies hatte jedoch unter Landrat Schatz zu einem juristischen Tauziehen geführt, das nunmehr beendet scheint. Unterdessen laufen bereits die Vorbereitungen für den Verkauf der millionenschweren Anlagen in Berga und Riethnordhausen. Zurzeit würden entsprechende Gutachten erstellt, sagte Klein.

Geplant ist, den Verkaufserlös nahezu in voller Höhe wieder dem Zukunftsfonds Mansfeld-Südharz zuzuführen, heißt es in internen Unterlagen, die der MZ vorliegen. Aus dem Fonds waren die Anlagen teilweise finanziert worden. Für die Anlage in Berga hat der Landkreis 4,3 Millionen Euro aufgewendet, für Riethnordhausen 16,3 Millionen Euro. Nach ersten Analysen arbeiten beide Anlagen zwar rentabel, aber bei weitem nicht so profitabel wie einst prognostiziert.

Verstoß des Landkreises gegen Richtlinie

Darüber hinaus bestehen noch einige Unklarheiten. So hat der Landkreis offensichtlich gegen eine vom Kreistag erlassene Richtlinie verstoßen. „Es wurden bislang keine Rückflüsse an den Zukunftsfonds verbucht“, heißt es in den nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen. Nach der Anlagerichtlinie hätte allein für den Solarpark in Berga die jährliche Abschreibung von rund 191 000 Euro an den Zukunftsfonds gezahlt werden müssen. Gleiches gelte für den Solarpark in Riethnordhausen, wobei dessen Finanzierung weiterhin auf wackligen Füßen steht. Dafür hatte der Landkreis einen Bankkredit über fast zwölf Millionen Euro aufgenommen, der von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wurde. Denn das Landesverwaltungsamt in Halle hatte nur unter Auflagen dem Finanzgeschäft mit der Bank zugestimmt, die der Landkreis jedoch nicht erfüllt hat. Er sollte den Solarpark als Kapitalrücklage in die „Grüner Strom Erneuerbare Energien GmbH“ oder eine vergleichbare Gesellschaft einbringen. Das ist bis heute nicht geschehen. (mz)