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Droht 50.000-Euro-Strafe? Droht 50.000-Euro-Strafe?: Illegale Fällaktion in Sangerhausen hat Nachspiel

Von Frank Schedwill 18.03.2019, 12:37

Sangerhausen - Nach zwei illegalen Baumfällaktionen nahe der Riestedter Straße in Sangerhausen muss der Investor nun mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Das teilte Kreissprecherin Michaela Heilek auf Anfrage mit. Die Firma, die dort zwei Solarparks errichten will, hatte offenbar Anfang dieser Woche insgesamt etwa 30 Bäume auf den Flächen fällen lassen und damit gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen.

Fristen für Baumfällung

Im Vorfeld sei in der Baugenehmigung für das Grundstück am Obi-Baumarkt und in der sogenannten Genehmigungsfreistellung für die andere Fläche südlich von ATU extra auf die Regelungen des Gesetzes hingewiesen worden, sagte Heilek. Danach darf man Bäume in Deutschland nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar fällen. Außerhalb dieser Zeit sind sie als Brut- und Lebensraum von Vögeln geschützt. Ausnahmen gibt es eigentlich nur, wenn Gefahr im Verzug ist - beispielsweise, wenn ein Baum umzustürzen und damit Schaden anzurichten droht.

Die Firma habe jedoch keine Ausnahmegenehmigung besessen, betonte die Sprecherin. In dem Verfahren, das der Landkreis einleite, werde auch die Höhe der Strafe festgelegt. Laut Gesetz seien immerhin bis zu 50.000 Euro möglich. Die Fällaktion hatte für großes Aufsehen bei Anwohnern gesorgt. (mz)