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Nach Kündigung Vorbehaltsurteil am Landgericht Magdeburg: Entlassene Chefin der Volkshochschule bekommt ein Monats-Gehalt

Von Petra Korn 15.11.2018, 12:57
Die Kreisvolkshochschule hat wie Musikschule und Kreisbibliothek ihren Sitz im Bildungshaus Carl Ritter, einer früheren Sekundarschule.
Die Kreisvolkshochschule hat wie Musikschule und Kreisbibliothek ihren Sitz im Bildungshaus Carl Ritter, einer früheren Sekundarschule. Holger Hadinga

Magdeburg/Quedlinburg - Die Kreisvolkshochschule Harz muss ihrer ehemaligen Geschäftsführerin das Gehalt für den Monat September zahlen. Das hat die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Magdeburg am Dienstag entschieden.

„Das ist ein sogenanntes Vorbehaltsurteil, also nur vorläufig“, erklärte Christian Löffler, Sprecher des Landgerichtes. „In einem späteren Nachverfahren geht es um die Frage, ob die Kündigung gerechtfertigt war.“

Ob Kündigung gerechtfertigt war, ist noch offen

Die ehemalige Geschäftsführerin war Ende August entlassen worden. Hintergrund waren laut Landkreis, dem alleinigen Gesellschafter der GmbH, „Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung“: Die Frau soll sich selbst und weiteren Mitarbeitern der Kreisvolkshochschule das Gehalt erhöht haben, ohne dass der Aufsichtsrat das zuvor beschlossen hätte.

Die Frau, der fristlos gekündigt worden war, hatte vor dem Landgericht ihr Gehalt für den Monat September in einem sogenannten Urkundenprozess eingeklagt. Dabei sind nur Urkunden als Beweismittel zulässig. Bei einem ersten Termin, bei dem eine gütliche Einigung gescheitert war, hatte das Gericht bereits erkennen lassen, dass es Zweifel habe, ob die Kreisvolkshochschule mit den bislang vorgelegten Urkunden belegen könne, dass die Frau keinen Anspruch mehr auf das Gehalt habe.

Fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen begründet werden

Eine fristlose Kündigung müsse innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden, erläuterte Christian Löffler. Das Gericht habe nun festgestellt, dass die Kreisvolkshochschule das Einhalten dieser Frist nicht durch Urkunden belegen könne.

Und ebenso wenig, so das Gericht weiter, könne durch Urkunden belegt werden, dass diejenige, die die Kündigung erklärt habe, dazu berechtigt gewesen sei.

Gericht sieht mögliche Formfehler bei fristloser Kündigung

Die Kreisvolkshochschule könne nun binnen eines Monats Berufung einlegen, so der Gerichtssprecher weiter. Mache sie das nicht, ordne das Gericht von sich aus einen Nachverhandlungstermin an, bei dem alles geprüft werde und alle üblichen Beweismittel zulässig seien. Werde Berufung eingelegt, prüfe zunächst das Oberlandesgericht, ob das Vorbehaltsurteil rechtmäßig sei.

Es sei nicht beabsichtigt, in Berufung zu gehen, erklärte Ingelore Kamann von der Pressestelle des Landkreises Harz auf Anfrage der MZ. Der Prozess werde im Rahmen eines Nachverfahrens weitergeführt. „Das Ergebnis dieses Nachverfahrens ist abzuwarten“, so die Kreissprecherin weiter. (mz)