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Reaktion Reaktion: Landkreis hat Möglichkeit zur Beschwerde

13.11.2013, 20:10

Der Landkreis Harz will zunächst die heutige Landtagssitzung abwarten, ehe er über sein weiteres Vorgehen entscheidet. Wie Manuel Slawig von der Pressestelle des Landkreises auf Anfrage erklärte, sei die Kommunalaufsichtsbehörde - auch im Ergebnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes - nach wie vor aufgefordert, keine Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages zwischen Ballenstedt und Rieder ohne Zustimmung des Innenministeriums zu erteilen. „Es finden derzeit weitere Abstimmungen dazu mit dem Innenministerium und dem Landesverwaltungsamt statt“, erklärte Slawig. Zudem ist der Landkreis Harz durch die obere Kommunalaufsicht aufgefordert worden, die Einlegung des Rechtsmittels zu prüfen.

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde der Landkreis verpflichtet, den von Rieder und Ballenstedt geschlossenen Gebietsänderungsvertrag vom 5. September zu genehmigen, erklärte der Pressesprecher. Eine Frist sei nicht gesetzt worden. Dem Landkreis wurde die Möglichkeit der Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht gegeben, so Slawig weiter. Die Beschwerde sei innerhalb von 14 Tagen einzulegen. (pek)