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Landgericht Magdeburg Der Strafrahmen für zwei Drogendealer aus Quedlinburg ist klar abgesteckt - Haft

Angeklagte geben Erklärung ab. Was das bedeutet und warum selbst dem Diensthund bei der Durchsuchung einer Wohnung der Geruch von Marihuana zu stark wurde.

Von Uwe Kraus 26.10.2021, 14:00
Die Verteidiger haben am Dienstag entsprechende Erklärungen ihrer Mandanten abgegeben.
Die Verteidiger haben am Dienstag entsprechende Erklärungen ihrer Mandanten abgegeben. Foto: Petra Korn

Quedlinburg/MZ - Der Strafrahmen steht: Nicht unter viereinhalb und nicht über fünfeinhalb Jahren wird ein 29-jähriger Quedlinburger wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in Haft verbringen, eine Verurteilung zu nicht unter eineinhalb und nicht über zwei Jahren erwartet den 32-Jährigen, der vor allem als Kurierfahrer für den Jüngeren zwischen Berlin und Quedlinburg unterwegs war.

Jener soll von November 2019 bis zum 22. Februar 2021 in der Bundeshauptstadt in größeren Mengen Marihuana eingekauft und dann in Quedlinburg weiterveräußert haben.

Rechtsgespräch zur Beschleunigung des Verfahrens

Dass bereits am Vormittag des zweiten Verhandlungstages vor dem Landgericht Magdeburg soweit klar ist, welches Urteil gefällt wird, basiert auf einem Rechtsgespräch, das am Montagmorgen sowohl von der Strafkammer als auch von Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und den zwei Angeklagten gewünscht wird.

Als Rechtsgespräch bezeichnen Juristen die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geführte Diskussion zwischen Verteidiger, Staatsanwalt und Richter über den bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens. Oftmals kommt es hierbei zu Überlegungen, wie sie das Verfahren unter Umständen beschleunigen können und möglicherweise eine sogenannte Verständigung herbeiführen. Das geschieht gestern nach knapp einer Stunde.

Kurier war gut ausgestattet

Die Verteidiger der beiden Angeklagten geben entsprechende Erklärungen ihrer Mandanten ab, die sich geständig zeigen. Der 29-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, erklärte, auf eine Herausgabe dessen zu verzichten, was die Polizei bei ihm und seiner Mutter sichergestellt hatte: 39.350 Euro Bargeld, zwei hochwertige Fahrräder, Betäubungsmittel und für deren Verpackung und Verarbeitung nötige Utensilien. Er bezeichnet es als zutreffend, dass er rund fünf Kilogramm Marihuana aufbewahrt und zum Weiterverkauf konfektioniert habe. Die Ware bezog er aus Berlin und ließ sie durch den Mitangeklagten in den Harz bringen.

Dazu stellte er ein aufgetanktes Auto zur Verfügung und stattete den 32-Jährigen mit Bargeld aus, um den Deal zu finanzieren. Die „Entlohnung“ erfolgte mit 100 Euro pro Kilogramm Marihuana, sodass der Kurier bei seinen sechs erfolgreich abgewickelten Fahrten mit jeweils 20.000 bis 25.000 Euro unterwegs war. Sein Rechtsanwalt erklärt, dass sein Mandant im Wesentlichen die ihm zur Last gelegten Vorwürfe wie die sieben Berlin-Fahrten einräume.

Zeugen schweigen und wollen sich nicht selbst belasten

Ein 23-jähriger Zeuge hatte in einer polizeilichen Vernehmung auch von Säcken mit Drogen in der Wohnung des Angeklagten berichtet. Am Montag konnte er sich nicht mehr so recht daran erinnern. Er stand damals wegen seiner Pflanzenzucht in Wohnungen und Zelten selbst im Fokus der Drogenfahnder. Zwei weitere Zeugen machen in der Verhandlung von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht eventuell selbst zu belasten.

Über die Durchsuchung der Wohnung des Hauptangeklagten berichtet eine Kriminaloberkommissarin. Diese sei nicht total vermüllt gewesen, aber der Marihuana-Geruch aus den Säcken auf dem Teppich quoll so stark, dass das Zimmer erst gelüftet werden musste, bevor die Diensthundeführerin mit ihrem Tier die Wohnung betreten konnte.

40.000 Euro Bargeld und Falschgeld

Die Vorsitzende Richterin Claudia Methling verliest das Sicherstellungsprotokoll, das von Gläsern, Vakuumiergerät und Zip- sowie Einwegtüten bis zu Feinwaagen und grünen pflanzlichen Substanzen reicht. Die Gutachter des Landeskriminalamtes analysierten mit modernster Technik jede einzelne der Proben, listen den Tetrahydrocannabinol-Gehalt der verschiedenen Cannabis-Sorten auf, finden Kokainspuren und Mischungen von Nikotin und Cannabis-Pflanzenteilen. Ein Teil davon fällt unter Eigenkonsum des 29-Jährigen. Der spricht von „um die 500 Gramm“ im Monat für sich selbst.

Bei der Wohnungsdurchsuchung beim Hauptangeklagten und dessen Mutter stellten die Polizeibeamten an verschiedenen Stellen Bündel von Scheinen in verschiedener Stückelung sicher. Neben den fast 40.000 Euro Bargeld fiel ihnen dabei Falschgeld in die Hände. Diese Banknoten werden am heutigen Dienstag ebenso Gegenstand der Verhandlung sein wie Zeugenaussagen weiterer Kriminalisten, die seit langer Zeit in der Region mit dem Thema Drogen befasst sind.