Noch drei Wochen bis zum Urteil Noch drei Wochen bis zum Urteil: Berufung im Prozess um Köthener Familie Ritter hängt noch von Gutachten ab

Dessau/Köthen - „Eigentlich hatten wir diese frühen Termine doch für Kollegen Reulecke gemacht“, sagte der Staatsanwalt und blickte in die Runde der Verteidiger-Kollegen. Die nickten beifällig, konnten damit aber auch nicht verhindern, dass sich der Beginn der Verhandlung gegen das fernsehbekannte Köthener Familientrio vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verzögerte.
Wie viele andere Kraftfahrer auch war Rechtsanwalt Tobias Reulecke auf seiner Fahrt von seinem Heimatort Wernigerode nach Dessau Opfer jenes Staus geworden, den in der Nacht ein Schwerlasttransport bei Bernburg verursacht hatte. Mit gut zehn Minuten Verspätung ging es aber dann doch los.
Die drei Köthener sind unter anderem angeklagt, einen Obdachlosen in Köthen beraubt, bedroht und geschlagen zu haben. Vor dem Landgericht wird ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Köthen verhandelt, welches gegen das Familientrio wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und zehn Monaten und eine Jugendstrafe in Höhe von zehn Monaten verhängt hatte.
Ganze zwölf Minuten dauerte die Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstagmorgen
Ganze zwölf Minuten dauerte die Fortsetzung der Hauptverhandlung am Dienstagmorgen. Länger brauchte die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt an diesem Tag nicht für eine einzig vorgesehene Vernehmung eines Zeugen aus Polizeikreisen. Der Kriminaloberkommissar war an der Vernehmung von Norman K. und Jasmin R. beteiligt und sollte seine Sicht der Dinge noch einmal darlegen.
Er bestätigte noch einmal, dass der Obdachlose geschildert habe, dass Jasmin R. ihm seinen Beutel weggenommen hätte. Und auch, dass Norman K. bei einer Rangelei offensichtlich Gesichtsverletzungen davongetragen hatte. Nicht viel Neues. Da alle drei Verteidiger nur auf eine kurze Verhandlung eingestellt waren und folglich schon zeitnahe Folgetermine außerhalb von Dessau hatten, blieben Nachfragen aus.
Die finale Entscheidung hängt nun von einem psychiatrischen Gutachten ab
Was wiederum auch für Christopher K. einen Vorteil hatte. Denn für ihn hatte die Vorsitzende Richterin Schmidt gleich anschließend einen Termin zur Begutachtung durch Psychiaterin Christine Wild in Bernburg ausgemacht, von dem er bis zu diesem Zeitpunkt keinen Schimmer hatte und nun überrascht und fragend in die Runde schaute.
Von genau diesem Gutachten wird mit abhängen, ob die Richterin seine Zeit in der Justizvollzugsanstalt verlängern wird, oder ob für ihn die verminderte Schuldfähigkeit zutrifft und er wegen seiner Alkoholabhängigkeit eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt aufgebrummt bekommt. „Am 2. Dezember werden wir das Gutachten hören, danach folgen die Plädoyers und wir verkünden das Urteil“, sagte Richterin Schmidt zum Abschluss. (mz)