„Einfach nicht leistbar“ Impfpflicht im Pflegebereich: Was passiert in Anhalt-Bitterfeld bei fehlender Rückmeldung?
Das Gesundheitsamt muss die Bestimmungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umsetzen. Ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot wäre „das letzte Mittel“.
11.05.2022, 10:14
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Köthen/MZ - Rund 700 Einrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind betroffen. Darunter Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen, Rettungsdienste, Dialysezentren. Sie alle fallen unter den Paragraphen 20a des Infektionsschutzgesetzes. Stichwort: einrichtungsbezogene Impfpflicht.