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„Einfach nicht leistbar“ Impfpflicht im Pflegebereich: Was passiert in Anhalt-Bitterfeld bei fehlender Rückmeldung?

Das Gesundheitsamt muss die Bestimmungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umsetzen. Ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot wäre „das letzte Mittel“.

Von Sylke Hermann 11.05.2022, 10:14
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht immer mehr in der Kritik.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht immer mehr in der Kritik. (Foto: dpa)

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Köthen/MZ - Rund 700 Einrichtungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sind betroffen. Darunter Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen, Rettungsdienste, Dialysezentren. Sie alle fallen unter den Paragraphen 20a des Infektionsschutzgesetzes. Stichwort: einrichtungsbezogene Impfpflicht.