1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Haftbefehl aus Hamburg - Polizei stellt mutmaßlichen Drogendealer in Zug bei Köthen

Kontrolle in Regionalexpress Haftbefehl aus Hamburg - Polizei stellt mutmaßlichen Drogendealer in Zug bei Köthen

28.07.2021, 13:16
Die Bundespolizei im Einsatz.
Die Bundespolizei im Einsatz. (Foto: DPA)

Köthen/MZ - Bundespolizisten haben am Dienstag einen 26-jährigen mutmaßlichen Drogendealer in einem Regionalexpress vorläufig festgenommen. Das hat die Bundespolizeiinspektion Magdeburg mitgeteilt. Im Rahmen einer größeren Kontrollaktion hatten die Beamten den Mann kontrolliert.

Beim Abgleich der Personaldaten mit dem polizeilichen Fahndungssystem hatte sich ergeben, dass der aus Mali stammende Mann mit einem Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 22. Juni gesucht wurde. Ihm wird dort Handel und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

„Da der Aufenthaltsort des Mannes nicht ermittelt und ihm daher die Anklageschrift nicht zugestellt werden konnte und aufgrund des gesetzlich hinterlegten Strafmaßes von einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr sowie einer möglichen Fluchtgefahr erging der Haftbefehl“, so die Bundespolizei.

Der Mann wurde dem zuständigen Richter am Amtsgericht Halle vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Der 26-Jährige wurde daraufhin an eine Justizvollzugsanstalt übergeben, wo er auf seine Hauptverhandlung wartet.

Neben diesem Fahndungserfolg konnten die insgesamt 15 Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, die in den Nachmittags- und Abendstunden am Montag und Dienstag auf den Bahnstrecken zwischen Magdeburg und Dessau, Dessau und Halle sowie Halle und Magdeburg und auf den betreffenden Bahnhöfen Fahndungsmaßnahmen durchgeführt hatten, elf weitere Straftaten feststellen.

Dabei handelte es sich um zwei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und um neun Fälle des Erschleichens von Leistungen beziehungsweise Betruges. Des Weiteren zeigten die Bundespolizisten zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen eine auferlegte räumliche Beschränkung an und konnten weitere fünf Fahndungstreffer erzielen. Hierbei handelt es sich um vier Aufenthaltsermittlungen sowie einen Bundespersonalausweis, welcher zur Fahndung ausgeschrieben war.