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Wahlsonntag Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl im Wahlkreis 71

Die Verantwortlichen erwarten rund ein Fünftel des Votums auf dem Weg der Briefwahl. Neu: Stimmen aus kleinen Wahllokalen werden in größeren ausgezählt.

Von Karl Ebert Aktualisiert: 24.09.2021, 12:24
Wer künftig im Plenarsaal des Deutschen Bundestages Platz nehmen darf, das entscheiden die Wähler am Sonntag.
Wer künftig im Plenarsaal des Deutschen Bundestages Platz nehmen darf, das entscheiden die Wähler am Sonntag. (Foto: picture alliance/dpa)

Köthen/MZ - Zum zweiten Mal in diesem Jahr werden die Bürger im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Wahl aufgerufen. Nach dem Landtag am 6. Juni geht es nun um die Wahl zum Bundestag. Zudem braucht es in Sandersdorf-Brehna einen neuen Bürgermeister, nachdem Amtsinhaber Andy Grabner (CDU) zum Landrat gewählt worden war. Die MZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urnengang am Sonntag.

Wie viele Bürger sind wahlberechtigt?

Kreiswahlleiter Bernhard Böddeker geht nach wie vor von etwa 216.500 Wahlberechtigten aus. Diese Zahl ist allerdings schon ein paar Wochen alt. Am Samstag nach Abschluss der Wählerverzeichnisse liegt die korrekte Zahl vor, die erfahrungsgemäß etwas niedriger liegen dürfte.

Die Briefwahl läuft bereits. Wie ist die Resonanz?

Die letzte Erfassung des Landkreises lag gut zwei Wochen vor dem Wahltag. Bis dahin waren im Wahlkreis 71 Anhalt bereits an 36.030 Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen versandt. Das entspricht etwa 16,6 Prozent aller Wahlberechtigten im Wahlkreis und ist Beleg für den bereits prognostizierten Anstieg des Briefwahlaufkommens. Der Briefwähleranteil liegt damit bereits jetzt prozentual knapp über der Quote der Landtagswahl. Damals lag der endgültige Anteil der ausgereichten Briefwahlunterlagen bei 16,5 Prozent.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Dem erhöhten Briefwahlaufkommen wird in den Städten und Gemeinden dadurch Rechnung getragen, dass eventuell eine entsprechend erhöhte Anzahl an Briefwahlvorständen zur Ergebnisermittlung gebildet wird. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag bereits vor dem Ende der allgemeinen Wahlzeit, also vor 18 Uhr, zusammen und befinden zunächst über die Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe.

Nach dem Schluss der allgemeinen Wahlzeit um 18 Uhr erfolgt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses. Nach dem Öffnen der Stimmzettelumschläge folgt die Ergebnisermittlung den gleichen Regularien, wie sie Urnenwahlvorstände zu beachten haben.

In wie viele Wahlbezirke ist der Wahlkreis 71 aufgeteilt?

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und einem Teil des Salzlandkreises gibt es 278 Urnenwahlbezirke und 40 Briefwahlbezirke.

Wahlkreis 71
Wahlkreis 71
(Grafik: MZ/Büttner)

Wie läuft der Wahltag ab und wie informiert der Kreis?

Die Wahllokale öffnen wie bei jeder Wahl um 8 Uhr und sind bis 18 Uhr geöffnet. Danach erfolgt die öffentliche Auszählung der Stimmen.

Im Laufe des Tages wird die Kreiswahlkommission um 12 Uhr, 14 Uhr und 16 Uhr aktuelle Informationen zur Wahlbeteiligung veröffentlichen. Beginnend ab etwa 18.30 Uhr werden Zwischenergebnisse und das vorläufige Endergebnis für den Wahlkreis auf der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite des Landkreises (www.facebook.com/Landkreis.Anhalt.Bitterfeld) veröffentlicht. In Abhängigkeit vom Eingang der Schnellmeldungen wird eine Aktualisierung der Ergebnisse alle 15 bis 20 Minuten angestrebt. Nach der Ermittlung des vorläufigen Endergebnisses für den Wahlkreis 71 wird eine Gesamtdarstellung bis zur Wahlbezirksebene auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld - www.anhalt-bitterfeld.de - unter der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.

Das Wahlrecht wurde geändert. Inwiefern?

Auf Grund des geänderten Bundeswahlrechts (§ 68 Abs. 2 BWO) ist am Wahlsonntag erstmals eine Besonderheit möglich: Wahlbezirke, in denen weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, dürfen wegen der Gefährdung des Wahlgeheimnisses die Stimmen nicht mehr selbst auszählen. Vielmehr müssen auf Anordnung des Kreiswahlleiters die Stimmen in einem anderen Wahlbezirk ausgezählt werden. Dazu sind nach Ablauf der allgemeinen Wahlzeit und Beendigung der Wahlhandlung durch anwesende Wähler dem aufnehmenden Wahlvorstand die verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zu übergeben.

Am Wahllokal des abgebenden Wahlvorstands ist ein Hinweis anzubringen, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Der Transport der zu übergebenden Gegenstände erfolgt in Anwesenheit des Wahlvorstehers und des Schriftführers, eines weiteren Mitglieds des Wahlvorstands und soweit möglich weiterer während der Wahlhandlung anwesender Personen.

Welche Hygienebestimmungen gelten im Wahllokal?

Es gelten keine grundsätzlich anderen Vorgaben als zur Landtagswahl. Insbesondere darf das Wahllokal nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer partikelfiltrierenden Halbmaske (sogenannte FFP2-Maske) betreten werden, sofern keine Maskenbefreiung nachgewiesen werden kann. Wer sich ohne Maskenbefreiung weigert, eine Maske zu tragen, wird vom Wahlvorstand zurückgewiesen und kann sein Wahlrecht nicht ausüben.

Unmittelbar vor und im Wahllokal ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Deshalb auch nur so viele Wähler im Wahlraum anwesend sein, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen. Jeder Wähler sollte seinen eigenen Kugelschreiber für die Stimmabgabe mitbringen. Die Wähler sind aufgerufen, möglichst allein und ohne Begleitung im Wahllokal zu erscheinen. Hilfspersonen aus gesundheitlichen Gründen sind ausdrücklich zugelassen.