JUSTIZ IN JESSEN Arbeitsgericht weist Klage gegen früheren Geschäftsführer des WAZV ab
Über das Urteil zeigt sich der Wasser- und Abwasserzweckverband Elbe-Elster-Jessen enttäuscht und prüft weitere Schritte.
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Jessen/MZ - Im Arbeitsrechtsstreit des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbe-Elster-Jessen (WAZV) auf Schadensersatzansprüche gegen den früheren Geschäftsführer Werner Kneist entschied die 8. Kammer des Arbeitsgerichtes in Dessau, die Klage abzuweisen. Laut Pressesprecher Reinhard Engshuber begründete die vorsitzende Richterin Petra Platzer die Entscheidung damit, dass dem Beklagten keine grobe Fahrlässigkeit nach den Regularien des Tarifvertrages nachgewiesen werden konnte. Demzufolge muss der WAZV Elbe-Elster-Jessen die Kosten des Verfahrens tragen.