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Pflege grenzüberschreitend Sozialstation Hettstedt agiert über die Gemeindegrenze hinaus: Warum eine Ausnahmeregelung notwendig ist

Laut Kommunalverfassungsgesetz (KVG) Sachsen-Anhalt ist es nicht erlaubt, dass Kommunen auf dem Gebiet anderer Kommunen wirtschaften. Und weil die Sozialstation ein Unternehmen der Stadt Hettstedt ist, zählt das Verbot eben auch für sie.

Von Tina Edler 05.05.2022, 10:45
Symbolfoto - Pflege
Symbolfoto - Pflege (Foto: IMAGO/Westend61)

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Hettstedt/MZ - Grünes Licht für die Sozialstation Hettstedt: Das städtische Pflegeunternehmen darf künftig offiziell Patienten außerhalb der kommunalen Grenzen ambulant betreuen. Das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Gesprächs von Mitgliedern der Landtagsfraktionen von FDP, SPD und Die Linke, das in der Sozialstation durchgeführt wurde.