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Rückschlag für Halles OB Warum sich der Gang vor das Oberverwaltungsgericht für Bernd Wiegand nicht mehr lohnt

Der Oberbürgermeister ist nun doppelt vom Dienst suspendiert. Eine baldige Rückkehr des Stadtoberhauptes auf seinen Posten ist ausgeschlossen. Wie lange muss die Stadt nun ohne einen arbeitenden Oberbürgermeister auskommen?

Von Jonas Nayda Aktualisiert: 16.06.2021, 20:53
Halles OB Bernd Wiegand ist vom Landesverwaltungsamt vorläufig seines Dienstes enthoben worden.
Halles OB Bernd Wiegand ist vom Landesverwaltungsamt vorläufig seines Dienstes enthoben worden. (Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/)

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Halle (Saale) - Die Luft für Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wird immer dünner. Nach dem Stadtrat hat nun auch das Landesverwaltungsamt den 64-Jährigen vorläufig seines Dienstes enthoben. Außerdem wird Wiegands Gehalt für die Dauer der Suspendierung um 50 Prozent gekürzt und das Hausverbot in allen Dienstgebäuden der Stadt bestätigt. Die vorläufige Amtsenthebung gilt auch für alle Nebenämter, die mit dem OB-Status einhergehen, also beispielsweise diverse Posten in Aufsichtsräten städtischer Unternehmen (unter anderem Stadtmarketing, HWG und Stadtwerke).