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Mehrkosten erwartet Verträge laufen aus: Was zahlen Unikliniken Halle und Magdeburg bald für die Heizung?

Wer jetzt einen neuen Gasanbieter braucht, muss künftig deutlich mehr Geld für Energie ausgeben. Auch die beiden Unikliniken in Sachsen-Anhalt sind betroffen. Wie gehen sie damit um?

Aktualisiert: 26.09.2022, 07:19
In Sachsen-Anhalts Unikliniken laufen die Verträge für die Lieferung von Wärmeenergie aus. Wird das Heizen in den Krankenhäusern jetzt deutlich teurer?
In Sachsen-Anhalts Unikliniken laufen die Verträge für die Lieferung von Wärmeenergie aus. Wird das Heizen in den Krankenhäusern jetzt deutlich teurer? Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild

Magdeburg/Halle/dpa - Die Unikliniken in Halle und Magdeburg stellen sich 2023 aufgrund nötiger Neuverträge für Energie auf Mehrkosten ein. Das bestätigten die beiden Kliniken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Das Universitätsklinikum Halle rechnet mit einer Kostensteigerung von etwa 130 Prozent bezüglich der Energiepreise - abhängig von der Marktsituation», sagte eine Sprecherin.

Die Wärmelieferverträge an den beiden Universitätskliniken laufen zum Jahresende aus. «Teilweise wurden bereits neue Verträge geschlossen», sagte die Sprecherin der Uniklinik Halle. Ähnlich ist es in Magdeburg. Dort waren in diesem Jahr neun Millionen Euro für Strom und Gas eingeplant. Für 2023 könne man aktuell aber noch keine Auskunft zu den Mehrkosten geben, sagte ein Sprecher.

Verträge laufen aus - Unikliniken Halle und Magdeburg rechnen mit Mehrkosten

Aufgrund der gestiegenen Preise wird es bei Neuabschlüssen von Verträgen in der Regel deutlich teurer. Deshalb suchen die beiden Krankenhäuser auch nach Einsparmöglichkeiten. So prüft beispielsweise das Universitätsklinikum Halle derzeit für Bereiche, die nicht zur Patientenversorgung gehören, inwiefern die Zimmertemperatur dort auf 19 Grad abgesenkt werden kann.

Bereits Anfang September hatten die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt angesichts der gestiegenen Preise finanzielle Hilfen gefordert. Die Mehrkosten könnten nicht weitergegeben werden, sagte Wolfgang Schütte, Vorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt.

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Die Vergütungen der Krankenkassen, die den Betrieb der Krankenhäuser finanzieren, seien vom Gesetzgeber streng limitiert. Für die Krankenhäuser biete sich keine Möglichkeit, die tatsächlichen Preissteigerungen voll zu refinanzieren, so Schütte. Die Krankenhausgesellschaft forderte deshalb einen nachträglichen Rechnungszuschlag auf alle Abrechnungen mit den Krankenkassen für das Jahr 2022 in Höhe von vier Prozent.