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  7. Rechtsextremist Sven Liebich wieder in Halle vor Gericht wegen Volksverhetzung und Beleidigung

Anklage durch Staatsanwaltschaft Rechtsextremist Sven Liebich steht in Halle bald wieder vor Gericht

Der Rechtsextremist muss sich wegen Volksverhetzung, Beleidigung und weiterer Delikte vor dem Amtsgericht verantworten. Was ihm im Falle einer Verurteilung droht.

Von Denny Kleindienst Aktualisiert: 16.03.2023, 19:50
Der Angeklagte Sven Liebich im vergangenen Jahr am Landgericht Halle: Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die aber noch nicht rechtskräftig ist.
Der Angeklagte Sven Liebich im vergangenen Jahr am Landgericht Halle: Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die aber noch nicht rechtskräftig ist. Foto: Denny Kleindienst

Halle (Saale)/MZ - In zwei Monaten wird Sven Liebich in Halle erneut vor Gericht stehen. Ende letzten Jahres hatte die hallesche Staatsanwaltschaft den vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften Liebich in rund 30 Fällen angeklagt. Es geht um Volksverhetzung und Beleidigung, üble Nachrede und den Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Nach dem möglichen Strafmaß gefragt – sollte es zu einer Verurteilung kommen – sagte Staatsanwalt Dennis Cernota damals, dass Liebich eine Freiheitsstrafe drohe.