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Hitlergruß im Klassenzimmer Hitlergruß im Klassenzimmer an Schule in Halle: "Es wird geprüft ob die Tat überhaupt begangen wurde"

Von Hagen Eichler 09.04.2019, 09:00

Magdeburg - Der von einem halleschen Berufsschullehrer angezeigte Hitlergruß im Klassenzimmer wird noch einmal völlig neu untersucht. Das sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwalt in Naumburg der MZ. Die Behörde hat offenbar Zweifel, dass sich der Vorfall tatsächlich so abspielte, wie es die Staatsanwaltschaft Halle nach ihren Ermittlungen geschildert hat.

„Es wird derzeit geprüft, ob die Tat überhaupt begangen wurde“, sagte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Klaus Tewes. Dazu würden demnächst Zeugen verhört. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte Mitte März bestätigt, ein 18-Jähriger Berufsschüler habe in der Berufsbildenden Schule „Gutjahr“ in Halle-Neustadt den rechten Arm gehoben und „Sieg Heil“ gerufen. Die Ermittler werteten den Gruß aber als nichtöffentlich und stellten das Verfahren daraufhin ein.

Ist Hitlergruß im Klassenzimmer strafbar?

Die übergeordnete Behörde in Naumburg belässt es nun nicht dabei, diese Entscheidung zu überprüfen: Sie will auch den gesamten Sachverhalt neu ermitteln.

Ob ein Hitlergruß im Klassenzimmer strafbar sei, lasse sich juristisch durchaus diskutieren, sagte der Behördensprecher. Laut Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nur dann strafbar, wenn es öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften geschieht. Man könne darüber nachdenken, ob der Hitlergruß dadurch strafbar werde, dass ein Lehrer ihn bemerke, sagte der Oberstaatsanwalt - den Pädagogen könne man als Außenstehenden ansehen. Zunächst aber, betonte der Sprecher, müssten die Fakten geklärt werden. Er betonte, für den Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.

Vorgehen der Staatsanwaltschaft empört Lehrer

Der Fall hatte sich bereits Ende Oktober 2018 ereignet. Der 29-jährige Lehrer zeigte den Schüler an. Als das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, veröffentlichte der Pädagoge das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit einem empörten Kommentar: „Ich bin geschockt. Mein Schulleiter auch.“ Auch Landesbildungsminister Marco Tullner (CDU) bezeichnete die Einstellung als „ziemlich befremdlich“.

(mz)