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Anklage gegen Halle-Attentäter zugelassen Anklage gegen Halle-Attentäter zugelassen: 40 Nebenkläger dürfen den Prozess verfolgen

Von Hagen Eichler 15.06.2020, 12:27
Stephan B. wird nach Halle in Untersuchungshaft gebracht.
Stephan B. wird nach Halle in Untersuchungshaft gebracht. dpa/Archiv

Magdeburg - Der rechtsextreme Synagogen-Attentäter von Halle muss sich vom 21. Juli an vor Gericht rechtfertigen. Das Oberlandesgericht in Naumburg hat die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das teilte das Gericht am Montag mit. Der 28-Jährige Stephan B. bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

Einer der größten Prozesse in der Justizgeschichte Sachsen-Anhalts

Insgesamt 40 Nebenkläger dürfen den Prozess verfolgen. Damit dürfte es einer der größten Prozesse in der Justizgeschichte Sachsen-Anhalts werden. Verhandelt wird in einer umgebauten Bibliothek des Landgerichts Magdeburg, weil in Naumburg kein Saal groß genug ist. 17 Fortsetzungstermine sind für die Verhandlung bereits reserviert.

Stephan B. aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz hatte am 9. Oktober 2019 - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur - versucht, in der Synagoge ein Blutbad anzurichten. Er schoss auf eine Holztür und warf Sprengsätze.

B. wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes in 68 Fällen angeklagt

Als es ihm nicht gelang, in die mit 52 Menschen besetzte Synagoge einzudringen, erschoss er auf der Straße eine 40 Jahre alte Frau. Im Anschluss tötete er in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann. Der Attentäter filmte die Taten mit einer Helmkamera, seine Aufnahmen waren via Internet live zu sehen. Auf seiner Flucht verletzte er mindestens zwei Menschen. Die Polizei nahm ihn fest, als er mit einem Auto gegen einen Laster fuhr.

Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes in 68 Fällen sowie wegen Volksverhetzung angeklagt.