Diskussion über TraditionsfeuerKritik an Verbot von Osterfeuern in Eisleben
Eisleber Stadtrat beschließt Verordnung zur Gefahrenabwehr. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.
12.05.2023, 08:00

Eisleben/MZ - „Das Anlegen und Unterhalten von Traditions-,
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Lager- und anderen offenen Feuern ähnlicher Größe sowie das Flämmen sind verboten.“ Dieser Passus in der Gefahrenabwehrverordnung hat für eine heftige Diskussion im Eisleber Stadtrat gesorgt.