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Diskussion über TraditionsfeuerKritik an Verbot von Osterfeuern in Eisleben

Eisleber Stadtrat beschließt Verordnung zur Gefahrenabwehr. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.

Von Jörg Müller 12.05.2023, 08:00
Größere offene Feuer sind in Eisleben nur auf Antrag und mit Genehmigung möglich.
Größere offene Feuer sind in Eisleben nur auf Antrag und mit Genehmigung möglich. (Foto: Maik Schumann)

Eisleben/MZ - „Das Anlegen und Unterhalten von Traditions-,

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Lager- und anderen offenen Feuern ähnlicher Größe sowie das Flämmen sind verboten.“ Dieser Passus in der Gefahrenabwehrverordnung hat für eine heftige Diskussion im Eisleber Stadtrat gesorgt.