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Städtisches Klinikum in Dessau Städtisches Klinikum in Dessau: Nachsorgepass für Patienten mit Hautkrebs

21.01.2015, 20:00
So sieht er aus: der Nachsorgepass des Hautkrebszentrums.
So sieht er aus: der Nachsorgepass des Hautkrebszentrums. sebastian Lizenz

Dessau - Hautkrebspatienten am Städtischen Klinikum in Dessau erhalten ab sofort einen eigenen Nachsorgepass, der die Dokumentation der Kontrolltermine und Befunde erleichtert. „Bisher gab es solche Pässe nur von Industrieseite“, sagte Dietrich Trebing, leitender Oberarzt der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Immunologisches Zentrum am Städtischen Klinikum, in einer Pressemitteilung des Hauses. „Jetzt bieten wir als zertifiziertes Hautkrebszentrum einen eigenen Pass an.“ Dieser enthält zudem detaillierte Nachsorgeschemata für die einzelnen Hautkrebsarten.

250 000 Neuerkrankungen im Jahr

Bösartige Hauttumoren haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Jährlich werden bundesweit über 250 000 Neuerkrankungen registriert. Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs sind natürliche und künstliche UV-Strahlen aus Sonne und Solarien. „Je frühzeitiger Veränderungen der Haut erkannt werden“, bestätigt Trebing, „desto besser lassen sich auch die Hauttumoren behandeln.“

Im Hautkrebszentrum Dessau-Anhalt wurden in den vergangenen drei Jahren über 1 800 Hautkrebspatienten behandelt. Seit 2010 ist das Zentrum zertifiziert und wird regelmäßig von Gutachtern der Deutschen Krebsgesellschaft und Experten der TÜV/ISO-Kommission kontrolliert.

Das interdisziplinäre Netzwerk des Zentrums umfasst die Bereiche Prävention, Diagnostik und Therapie sowie Nachsorge und Palliativmedizin. Die Behandlung erfolgt nach international geltenden Standards. Therapieentscheidungen werden im Ärzteteam mehrerer Spezialisten besprochen. Dazu findet zweimal monatlich eine interdisziplinäre Hauttumorkonferenz statt. Zudem beteiligen sich Psychoonkologen und Sozialarbeiter an der Patientenversorgung und es bestehen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten im Einzugsgebiet und mit der regionalen Selbsthilfegruppe „Haut“.

Früherkennung ab 35 Jahre

Seit 1. Juli 2008 zahlen die Krankenkassen die Hautkrebs-Früherkennung. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine standardisierte Untersuchung der gesamten Körperoberfläche. (mz)