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Es ging um über 500 Euro Offener Haftbefehl aus Dessau - Zwei Bekannte verhindern Gefängnisstrafe für 33-Jährigen

Aktualisiert: 16.09.2021, 13:08
Eine Kontrolle der Bundespolizei.
Eine Kontrolle der Bundespolizei. Foto: Marc Müller/dpa

Magdeburg/Dessau/MZ - - Gegen eine Zahlung von 567 Euro ist am Mittwoch ein 33-Jähriger um eine Gefängnisstrafe herumgekommen. Eine Streife der Bundespolizei hatte den Mann gegen 18 Uhr in Magdeburg kontrolliert. Ein Abgleich der personenbezogenen Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Syrer bereits seit Juni 2020 durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihn im Februar 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 520 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Der Mann beglich jedoch lediglich 30 Euro der Geldstrafe. Da er sich auch nicht der Ladung zum Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem 33-Jährigen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.

Dort telefonierte er mit zwei Bekannten, die am Abend 504 Euro zur Dienststelle brachten. Der Gesuchte selbst konnte das noch fehlende Geld beisteuern und somit die Geldstrafe samt den angefallenen Kosten zahlen. Nachdem die 567 Euro übergeben wurden, konnte er die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen.