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OLG Naumburg bestätigt Urteil Dessauer Bauunternehmer zu Geldstrafe verurteilt - Arbeitnehmer waren scheinselbstständig

Der 50-jährige Bauunternehmer aus Dessau soll von 2012 bis 2016 fast 150.000 Euro Sozialbeiträge nicht gezahlt haben. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

02.08.2022, 09:34
Der Bauunternehmer aus Dessau soll seine Mitarbeiter als Scheinselbstständige beschäftigt haben.
Der Bauunternehmer aus Dessau soll seine Mitarbeiter als Scheinselbstständige beschäftigt haben. (Symbolbild: dpa)

Naumburg/Dessau/MZ - Das Oberlandesgericht Naumburg, 1. Strafsenat hat die Revision eines 50-jährigen Bauunternehmers aus Dessau-Roßlau verworfen und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Dessau.