Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge: Weiterer Standort im Altkreis?
sandersdorf-brehna - Entsteht in Sandersdorf-Brehna eine weitere Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge? Ein Standort in der Stadt soll Inhalt einer Beschlussvorlage gewesen sein, die die Landkreisverwaltung allerdings zu Beginn der Sitzung des Vergabeausschusses zurückgezogen hatte. Ob in der Kommune eine Unterkunft geplant ist, dazu äußerte sich der Landkreis am Dienstag nicht. Der Beschluss sei zurückgezogen worden, weil „abgeforderte Erklärungen noch nicht vorlagen“, erklärte Landkreissprecher Udo Pawelczyk. Um welche Unterlagen es sich handelt, dazu könne er keine Auskunft geben. „Das Vergabeverfahren läuft noch.“ Ausgeschrieben war die Betreibung für den Bereich Sandersdorf-Brehna/Osternienburger Land. Die Entscheidung für einen Betreiber soll nun zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. „Ob dies bereits nächste Woche zur Tagung des Vergabeausschusses der Fall sein wird, hängt davon ab, ob bis dahin alle Erklärungen vorliegen.“ Der Ausschuss tagt am kommenden Montag.
Unterkunft bis April bezugsfertig
Entstehen sollen insgesamt zwei neue Gemeinschaftsunterkünfte in Anhalt-Bitterfeld, zusätzlich zu jenen in Friedersdorf und Marke. Den Zuschlag zum Betreiben in der Stadt Köthen hatte der Ausschuss am Montag an die in Berlin ansässige „pro shelter - Gesellschaft für integriertes Wohnen mbH“ erteilt. Die Unterkunft für 180 Menschen soll bis zum 31. März 2016 in der Merziener Straße entstehen. Konkret handelt es sich um eine Freifläche an der Einfahrt zu Kaufland, an die sich das Gelände mit den Garagen anschließt, das gegenwärtig vom Motorsportclub Köthen genutzt wird.
Wie die Unterkunft genau aussehen wird, konnte der Landkreissprecher allerdings nicht sagen. „Die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung legt dies nicht explizit fest“, informierte Pawelczyk. Es seien die Leitlinien Sachsen-Anhalts für die Unterbringung und soziale Betreuung einzuhalten. „Wie diese baulich umgesetzt werden, ist Angelegenheit des Bieters.“ Ebenso seien bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtliche Vorschriften sowie örtliche Bauvorschriften einzuhalten.
Kosten rechnet Kreis mit Land ab
Der Landkreis ist per Gesetz die zuständige Behörde für die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge und muss daher für die Kosten der Gemeinschaftsunterkunft aufkommen. Eine konkrete Zahl nannte Pawelczyk nicht. Nach MZ-Recherchen soll es sich aber um eine Gesamtsumme von fast fünf Millionen Euro handeln. Finanziert wird die Gemeinschaftsunterkunft über „einen Tagessatz pro zugewiesener Person, maximal für die Dauer von fünf Jahren“, so Pawelczyk. Da das Vergabeverfahren aber noch nicht abgeschlossen sei, könne die Höhe des Tagessatzes noch nicht genannt werden. Der Tagessatz beinhalte Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Sicherheitsdienst. Die Kosten für die Unterkunft stelle der Landkreis dem Land „1:1“ in Rechnung.
In Anhalt-Bitterfeld sind derzeit rund 1 630 Flüchtlinge untergebracht. Für den laufenden Oktober werden insgesamt 375 neue Asylsuchende erwartet. Für den November rechnet der Landkreis mit 492 Neuzuweisungen. (mz)