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Beim Grillen ist Vorsicht geboten

17.05.2006, 17:09

Bitterfeld/MZ. - Was genau bedeutet die Waldbrandwarnstufe III?

Wuttke: Bei dieser dritten von vier möglichen Warnstufen herrscht hohe Waldbrandgefahr. Die Einstufung, die die verantwortlichen Forstämter festlegen, ist abhängig von der Anzahl der Trockentage und den Niederschlagsmengen.

Was müssen die Bürger beachten?

Wuttke: Es gibt bei dieser Warnstufe keine gesonderten Verbote, wie bei Stufe IV, bei der etwa das Betreten des Waldes untersagt wird. Die Bürger sollten sich aber mit erhöhter Vorsicht an die allgemeinen Regeln zur Vermeidung von Waldbränden halten: zum Beispiel im Wald nicht rauchen und keine brennenden oder glühenden Gegenstände wegwerfen.

In der Goitzsche wurde kürzlich ein Grillplatz eröffnet. Istdort Grillen derzeit überhaupt erlaubt?

Wuttke: Nein, ab Warnstufe III ist dies dort nicht erlaubt. Das sieht ein Baugenehmigungsverfahren vor, das mit den Forstbehörden abgestimmt wurde. Beim Grillen auf privatem Grund sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Etwa, dass das Grillgerät sicher steht, Kinder nicht unbeaufsichtigt an den Grill gelassen werden und spezielle Anzündhilfen benutzt werden. Auf keinen Fall sollten Spiritus oder Benzin verwendet werden. Entstehende Zündungen durch Verdampfung oder Verpuffungen können zu schweren Brandverletzungen führen.

Gab es in diesem Jahr bereits Waldbrände im Landkreis?

Wuttke: Nein, bisher wurden keine Waldbrände verzeichnet. Es gab aber mehrere Ödlandbrände. In den ersten drei Monaten waren es vier und im April - aufgrund der Trockenheit - waren es insgesamt 18 derartige Flächenbrände.