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19. Juli: Goitzscheabsperrung 19. Juli: Goitzscheabsperrung: Grüner Zaun erzürnt die Gemüter

Von ULF ROSTALSKY UND ULJANA WUTTIG-VOGLER 15.12.2011, 10:57

BITTERFELD/MZ. - Für heiße Diskussionen in den Gremien von Bitterfeld-Wolfen sorgt derzeit ein grüner Metallzaun an der Goitzsche. Dieser begrenzt ein mehrere hundert Quadratmeter großes Grundstück am Ufer in der Nähe des Campingplatzes und versperrt damit den freien Zugang zum Wasser. "Das verstößt eindeutig gegen den Ufervertrag", sagt CDU-Stadtrat Wolfgang Baronius. Dieses Papier war im Jahr 2001 von den Anliegerkommunen der Goitzsche unterzeichnet worden mit dem Ziel, das Ufer des Sees für die Öffentlichkeit offen zu lassen. "Wir brauchen keine Verhältnisse wie am Bodensee, an dem nur noch wenige Flächen am Wasser von der Öffentlichkeit betreten werden können", unterstreicht Baronius.

Dem stimmt auch SPD-Fraktionsvorsitzende Gisela Lorenz zu. Sie forderte deshalb auf der jüngsten Sitzung des Stadtrates die Verwaltung auf, etwas gegen den Zaunbau zu unternehmen. Oberbürgermeisterin Petra Wust versprach Prüfung. Doch der Zaun steht, wo er steht.

Das empört Wolfgang Baronius, Die Stadt verfüge, so sagt er, über ausreichend rechtliche Grundlagen, um den Willen der Kommunen durchzusetzen. Das wäre neben dem Ufervertrag auch das Bauplanungsrecht, denn für das Areal, in dem die Fläche abgesperrt ist, existiert ein vom Stadtrat beschlossener B-Plan, der keinerlei Absperrungen vorsehe.

"Darauf müsse auch die kommunale Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft Goitzsche bei dem Verkauf von Grundstücken rechtlich achten und hinweisen", sagt Baronius. Die EBV ist eine kommunale Gesellschaft, Besitzerin der Goitzsche und hatte das umstrittene Grundstück jüngst an einen Privatinvestor verkauft. Sie selbst hatte das Gewässer einst von der LMBV erworben, die den Ufervertrag jedoch nicht unterschrieben hat. "Diese Einschränkung wurde aber rechtlich hinfällig mit dem Erwerb des Sees durch die EBV als eine kommunale Gesellschaft, deren Gründungszweck war und ist, die Interessen der Stadt durchzusetzen", so Baronius.

Die CDU-Fraktion will nun sowohl an den Bau- und Vergabeausschuss als auch an den Stadtrat einen Eilantrag stellen, den auch andere Fraktionen unterstützen könnten. Dieser beinhaltet die Forderung an die Oberbürgermeisterin, dafür zu sorgen, dass die Grundstücke zwischen dem Goitzscheufer und dem Uferweg für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben sollen.

Die Stadt teilte am Dienstag mit, dass die Diskussion im Stadtrat, die anhaltende Debatte zum Umgang mit dem Ufervertrag sowie erfolgten Einzäunungen "eine umfassende Darstellung der Situation" erfordere. Dabei seien grundstücks-, planungs-, bauordnungs-, gesellschaftsrechtliche und nicht zuletzt vertragsrechtliche Aspekte erneut zu prüfen und abzuwägen. Dies sei für die weitere Entwicklung der Goitzsche zu einem attraktiven Erholungsgebiet erforderlich, um bereits erkennbare Unsicherheiten von Interessenten und Investoren durch die ausgelöste Diskussion zu beseitigen. Nach Abschluss der Analyse soll die Stellungnahme öffentlich bekannt gegeben und in die Diskussion eingebracht werden.

"Im strengen Sinne ist der Ufervertrag kein Vertrag", sagt EBV-Geschäftsführer Lutz Bernhardt. Dennoch nehme die Gesellschaft als derzeit größter Flächeneigentümer den Willen der Anrainergemeinden ernst. "Aber der Vertrag ist zwölf Jahre alt. Vieles ist an der Goitzsche anders geworden. Das muss Berücksichtigung finden." Dennoch schließt Bernhardt vor dem Hintergrund einer weiteren touristischen Entwicklung die Veräußerung des Uferweges an Dritte kategorisch aus. Sollte dessen Überbauung technisch jedoch notwendig sein, müsse der Uferweg wieder geschlossen werden. "Etwa durch Verlegung um einige Meter", so der Geschäftsführer. Gleiches gelte für den Verkauf von Waldflächen. Dort müssen die Wege weiter öffentlich bleiben. Grundstücke an der Goitzsche sollten laut Bernhardt nur dann verkauft werden, wenn sie für Vorhaben, die die touristische Angebote und die Struktur des Ufers verbessern, notwendig sind. Bernhardt schließt darin bewusst Anleger für Fahrgastschiffe, schwimmende Häuserund Gaststätten mit ein. Zäune und andere Formen der Grundstücksabgrenzung verteufelt er nicht. Sicherheit müsse etwa bei Bauwerken für die Schifffahrt gewährleistet sein.