1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Bewährung für Waffenbesitz: Bewährung für Waffenbesitz: Weil sich der heute 40-Jährige verändert hat

Bewährung für Waffenbesitz Bewährung für Waffenbesitz: Weil sich der heute 40-Jährige verändert hat

Von Petra Korn 24.02.2021, 13:56
So berichtete die Mitteldeutsche Zeitung am 9. Februar 2017.
So berichtete die Mitteldeutsche Zeitung am 9. Februar 2017. Redaktion

Quedlinburg - Der 40-Jährige, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Quedlinburg wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten musste, ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: 29 Einträge enthält der aktuelle Strafregisterauszug des Mannes, der schon im Alter von elf Jahren begann, Alkohol und wenig später Drogen zu konsumieren, der in Heimen aufwuchs und schnell auf die schiefe Bahn geriet.

Straftat folgte auf Straftat, nach einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung wurde er im Maßregelvollzug in Bernburg untergebracht, aus dem er im Juni 2016 floh. Als er fast acht Monate später, im Februar 2017, in Friedrichsbrunn durch ein Spezialeinsatzkommando verhaftet wurde, hatte er eine Waffe bei sich. Wegen des Besitzes dieser Mauser musste er sich jetzt verantworten.

Mann hat sich in der Zwischenzeit verändert

Der inzwischen 40-Jährige, so wurde im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht deutlich, hat sich verändert. So war er nicht nur geständig, räumte den Besitz der scharfen Waffe, die er nicht benutzt hatte, ein. Diese hätte er sich im Januar 2017 von einem Bekannten besorgen lassen, die vereinbarten 500 Euro nicht bezahlt.

Der Angeklagte hat zwischenzeitlich auch an sich gearbeitet: Nach seiner Festnahme im Februar 2017 war er wenige Monate später durch das Landgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden; das Gericht hatte zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Von Drogen und Alkohol gelöst

Und die berichtete Positives: Der 40-Jährige arbeite, habe sich von Alkohol und Drogen gelöst, konsumiere nichts mehr. Noch im Februar sollte er eigentlich aus der Entziehungsanstalt entlassen werden können.

Das aber wolle der 40-Jährige nicht: Er wolle freiwillig ein Jahr länger bleiben, um sich weiter festigen zu können. Er wolle, so bekräftigte auch der Angeklagte vor dem Amtsgericht, alles hinter sich lassen.

Das Strafgesetzbuch sieht für den angeklagten illegalen Besitz einer Schusswaffe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Das Gericht verurteilte den 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Verteidigung für Strafaussetzung

Bei der Frage, ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, folgte es dem Antrag der Verteidigung. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die gegen eine Bewährung plädiert hatte, hatte sich der Verteidiger für eine solche Strafaussetzung ausgesprochen. Der Angeklagte, begründete der Verteidiger, sei geständig gewesen, zeige seit drei Jahren eine positive Entwicklung und wolle freiwillig ein Jahr im Maßregelvollzug in der Entziehungsanstalt bleiben. Diesen aber müsste er verlassen, wenn er die Haftstrafe im Gefängnis absitzen müsse.

Das Gericht sah es ähnlich. Es setzte die Strafe zur Bewährung aus - und setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. (mz)