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Aus dem Gerichtssaal Zwei Jahre Haft für Dealer

Geständnis mit Verzögerung, nachdem hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Verteidigung will Berufung beim Landgericht einlegen.

Von Carsten Roloff 17.05.2021, 13:00
Eine Statue von Justitia.
Eine Statue von Justitia. (Foto: dpa)

Bernburg/MZ - Der Blick ging ins Leere. Der jahrelange Konsum von Crystal Meth hat auch körperliche Spuren beim 35-jährigen Arbeitslosen hinterlassen, der sich wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge zu verantworten hatte. Bei einer eher zufälligen Verkehrskontrolle im Herbst 2019 stellten die Polizeibeamten Drogen sicher. In einer Menge, die den Tatbestand eines Verbrechens erfüllte. Außerdem wurde der Nienburger beschuldigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2018 in 30 Fällen Drogen verkauft zu haben. Zu einem Geständnis war er anfangs nicht bereit.

Schemenhafte Schilderungen vom Belastungszeuge

Der Belastungszeuge, der wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, konnte seine bei der Polizei vorgenommenen Angaben zum Drogenerwerb von zwei bis drei Gramm pro Woche beim Angeklagten jedoch nur noch schemenhaft schildern. „Wir haben uns per Handy verabredet. Er kam dann in meine Wohnung“, so der 26-jährige Mann, der keinen Grund für den Abbruch der „Geschäftsbeziehung“ anführte und sich weder an das erste noch das letzte Treffen erinnern konnte oder wollte.

Verteidiger Marian Peter-Bohley hakte jedoch nach, stieß aber bei seinen Nachfragen ins Leere. Der Hauptschüler wusste nicht mehr genau, wann er nach Bernburg zog, einen Job annahm und die Saalestadt wieder verlassen hatte. Nicht einmal den Namen seines Anwalts, der ihn bei seiner Verhandlung vertreten hatte, konnte er nennen. Ob sein Verteidiger männlich oder weiblich war – diese Frage lag Marian Peter-Bohley auf der Zunge, aber er verkniff sie sich.

Nach der Zeugenbefragung schloss Strafrichter André Stelzner die Öffentlichkeit wegen einer verfahrensbildenden Absprache für einige Minuten aus. Danach konnte sich der Angeklagte wenigstens zu einem Geständnis durchringen, wobei die Fälle des Drogenverkaufs von 30 auf sechs abgestuft worden sind.

Richter folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Während der Verteidiger auf Bewährung plädierte und dabei auch den einen Tag vor der Verhandlung abgeschlossenen Termin zur Suchtbekämpfung bei der Diakonie in Bernburg ins Feld führte, forderte die Staatsanwalt zwei Jahre Haft. Diesem Antrag folgte der Strafrichter. „Sie haben seit Jahren ein massives Suchtproblem, viele Einträge im BZR und sind auch einschlägig vorbestraft. Sie verfügen über keine beruflichen und familiären Bindungen“, begründete André Stelzner sein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Verteidigung wird Berufung beim Landgericht einlegen. (mz)