1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bernburg
  6. >
  7. Betrunkener verletzte Vater seiner Ex-Freundin in Bernburg schwer durch Schläge

21-Jähriger vor Gericht Betrunkener verletzte Vater seiner Ex-Freundin in Bernburg schwer durch Schläge

Warum der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und was er zu seiner Tat sagte.

Von Carsten Roloff 29.07.2021, 10:00
Eine geballte Faust
Eine geballte Faust (Foto: dpa)

Bernburg/MZ - Er wollte seine ehemalige Freundin sprechen, die darauf jedoch keine Lust hatte. Deswegen wurde ihm der Zutritt in die Wohnung verwehrt. Daraufhin stieg der erheblich alkoholisierte junge Mann durch das Fenster ein und rastete komplett aus.

Der Bernburger schlug mehrfach auf den Vater seiner Ex-Freundin mit der Faust ein und ihn damit krankenhausreif. Die linke Gesichtshälfte des Opfers war nach dieser Attacke zertrümmert. Der Mann erlitt Brüche des Nasenbeins, des Kiefers und der Augenhöhle. Seine Ehefrau hat heute noch Angst, wenn sie dem Schläger auf dem Boulevard begegnet.

Wegen Körperverletzung saß der 21-jährige Bernburger nun auf der Anklagebank im Saal 119 des Amtsgerichts. Er legte ein umfassendes Geständnis ab und sagte, er bereue seine Tat. „Ich hatte einen kompletten Aussetzer, den ich mir nicht erklären kann. Ich habe mich selbst nicht wiedererkannt“, sagte der nach einem Job suchende Tiefbau-Facharbeiter, der sich im Gerichtssaal beim Opfer entschuldigte.

„Ich hatte einen kompletten Aussetzer, den ich mir nicht erklären kann. Ich habe mich selbst nicht wiedererkannt.“

Der 21-jährige Angeklagte vor Gericht in Bernburg

Noch heute leidet der 54-jährige Bernburger, der vier Tage im Krankenhaus lag, an den Folgen des körperlichen Angriffs. Ihn plagen Kopfschmerzen - und die Frage nach dem Motiv. „Er hatte keinen Grund, mehrmals so heftig zuzuschlagen“, so der Geschädigte.

Mit Ach und Krach entkam der Angeklagte einer drohenden Freiheitsstrafe. André Stelzner folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Täter zu einer Geldbuße in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro. Dabei wertete das Gericht zugunsten des Beschuldigten, der nicht einschlägig vorbestraft war, das Geständnis sowie die authentische Einsicht. „Das war eine knappe Kiste, denn für diesen Gewaltausbruch lag keine Notwehrsituation vor“, sagte der Strafrichter. Das Urteil ist rechtskräftig.