Abwahlverfahren in Güsten Abwahlverfahren in Güsten: "Ich habe die Faxen so dicke"
ilberstedt/MZ - Güstens Bürgermeister Helmut Zander (Bürger-Fraktion) hat angekündigt, gegen den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Steffen Globig (parteilos), ein Abwahlverfahren initiieren zu wollen. In der Sitzung des Brandschutzausschusses am Donnerstagabend in Ilberstedt warf Zander ihm vor, gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen zu haben.
In der Kritik steht, dass Steffen Globig über Facebook die Entscheidungen des Rates zu Themen aus nichtöffentlichen Sitzungen veröffentlicht und kommentiert habe, ohne Regularien einzuhalten. „Die Beschlüsse werden zuerst in der nächsten Ratssitzung öffentlich gemacht“, ist Helmut Zander überzeugt. Als Beispiel kam die Förderung eines neuen Löschfahrzeuges für die Feuerwehr in Alsleben zur Sprache. Dort soll in einem Schreiben des Landesverwaltungsamtes extra darauf hingewiesen worden sein, die Vertraulichkeit zu bewahren und strikt einzuhalten. Ähnliche Abläufe soll es auch im Zusammenhang mit dem Neubau der Kindertagesstätte in Güsten gegeben haben. Helmut Zander geht davon aus, dass der Verbandsgemeindebürgermeister gegen die Gemeindeordnung verstoßen hat.
"Es ist eine Katastrophe, wie Sie uns hinters Licht führen"
Besonders sauer ist Zander darüber, dass aus seiner Sicht Globig nach Kritik sich immer wieder rechtfertigen würde, anstatt mit dieser auch einmal zu leben und einfach daraus Konsequenzen zu ziehen.
„Es ist eine Katastrophe, wie Sie uns hinters Licht führen. Ich habe die Faxen so dicke“, griff Zander den Verwaltungsleiter an. Er ist außerdem der Meinung, dass es in der Verbandsgemeinde mittlerweile so viele Probleme wie noch nie gebe.
Der so gescholtene Steffen Globig hatte kein Interesse daran, tiefer auf die Vorwürfe einzugehen. „Laut Gemeindeordnung war ich von der Schweigepflicht entbunden. Damit durften die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil verkündet werden“, rechtfertigte sich das Gemeindeoberhaupt. Ungeklärt ist derzeit, welchen Zeitplan sich Helmut Zander für den Anschub des Abwahlverfahrens offen hält. Die Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts sagt zur Thematik im Paragrafen 50, Absatz 2 und 3, folgendes aus: „In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben, solange nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten solange verpflichtet, wie sie der Bürgermeister nicht von der Schweigepflicht entbindet.“