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Neue Regelung In der Kreisverwaltung gilt 3G-Regel

Zutritt ist nur mit Nachweis möglich.

Aktualisiert: 30.11.2021, 09:56
In den Gebäuden der Landkreisverwaltung gilt die 3G-Regel.
In den Gebäuden der Landkreisverwaltung gilt die 3G-Regel. Foto: Frank Gehrmann

Bernburg/Aschersleben/MZ - Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete – die strikteren Vorgaben nach der neuen Eindämmungsverordnung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum Schutz vor dem Corona-Virus werden auch vom Salzlandkreis in den eigenen Häusern umgesetzt. Persönliche Termine etwa in den Bürgerbüros und Zulassungsstellen können demnach nur mit entsprechendem Nachweis wahrgenommen werden. Die Regelung ist seit Montag, 29. November, in Kraft, heißt es aus der Kreisverwaltung.

„Wir bleiben selbstverständlich weiter erreichbar, wollen und müssen jedoch den Schutz der Gesundheit aller bestmöglich gewährleisten“, sagt Landrat Markus Bauer (SPD). Er betont, die sogenannte 3G-Regel gelte nach der Arbeitsschutzverordnung selbstverständlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie der Eigenbetriebe. Jedoch sollten Anliegen soweit wie möglich per Telefon, E-Mail oder Post herangetragen werden. Ausgenommen sind Notfälle oder eilige Angelegenheiten.

Der zuständige Fachdienstleiter Dennis Nimmich erklärt, sofern Bürgerinnen und Bürger keinen Nachweis zu einer Impfung oder einer Genesung vorlegen, sei Voraussetzung für den Zutritt zu allen Gebäuden der Kreisverwaltung ein zertifizierter Nachweis zu einem negativen Schnell- oder PCR-Test, der nicht älter als einen oder bei PCR-Tests zwei Tage ist. Im Idealfall halten die Besucher die Nachweise als Zeichen des gegenseitigen Respekts bereits bereit. Während des Aufenthalts in den kreiseigenen Gebäuden besteht eine Maskenpflicht.

Die 3G-Regel gilt auch für die Bildungsangebote des Salzlandkreises. In Turnhallen zur außerschulischen Nutzung gilt die 2G-Regel.