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Aus dem Amtsgericht Ein 31-jähriger Lette wird wegen Einbruchs in Giersleben zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Dessen Aussagen verweist der Richter ins Reich der schlechten Märchen.

Von Kerstin Beier 06.09.2021, 10:00
Ein Mann versucht, ein Fenster aufzuhebeln.
Ein Mann versucht, ein Fenster aufzuhebeln. Symbolbild: Rumpenhorst/DPA

Aschersleben/MZ - Richter Robert Schröter war der Ärger darüber anzumerken, dass der Angeklagte Juri G. (Name geändert) ihn offenbar für dumm verkaufen will. Doch der Lette blieb dabei: Im Oktober 2019 habe er lediglich sein Fahrrad wiederholen wollen.

Deshalb habe er versucht, über die geschlossene Terrassentür in ein Wohnhaus in Giersleben zu gelangen. Auch wegen zweier Diebstähle in zwei Supermärkten musste sich der 31-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten. Zur Verhandlung wurde er von Justizbeamten in Handschellen in den Saal geführt. Fluchtgefahr.

Ein sattes Vorstrafenkonto

Obwohl die angeklagten Taten kaum materiellen Schaden anrichteten - der Einbruch blieb im Versuch stecken und die Ladendiebstähle wurden von Detektiven vereitelt - endete die Fortsetzungsverhandlung mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für den jungen Mann. Der hat in seiner Heimat ein sattes Vorstrafenkonto aufgebaut und mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Das Register listet sieben Eintragungen auf: von Diebstählen über Bedrohungen bis hin zu schwerer Körperverletzung.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung vor dem Aschersleber Amtsgericht ließ Juri G. den Dolmetscher sagen, er habe die Tat eingeräumt und finde es „absurd“, dafür eine hohe Strafe zu bekommen. „Ich werden Ihnen gleich erklären, was absurd ist“, so Schröter hörbar verärgert, ehe er sich mit den Schöffen zur Beratung zurückzog.

Verurteilung auf Bewährung wurde abgelehnt

Eine Verurteilung auf Bewährung, so ließ er in der Urteilsbegründung wissen, komme allein wegen der vielen Vorstrafen nicht mehr in Betracht. Vier Zeugen, die in der Verhandlung aussagten, stützten die Anklage. Sandra B. (Name geändert) ist Bewohnerin des Hauses, in das Juri G. einbrechen wollte. Sie schilderte, wie sie den versuchten Einbruch am helllichten Tage erlebte. Man kann sich den Schrecken vorstellen, den sie bekam, als sie einen Mann hebelnd und später mit einem schweren Gegenstand schlagend an ihrer Terrassentür bemerkte.

Offenbar entdeckte der Täter die Frau im Haus, die bereits das Handy am Ohr hatte, um die Polizei zu rufen. Daraufhin ließ er von seinem Vorhaben ab und eilte durch den Garten zurück auf die Straße. Dort wurde er von einem Nachbarn gestellt und am Weglaufen gehindert, bis die Polizei recht schnell eintraf. Die Frage des Richters an die Zeugin, ob sie ein Fahrrad in ihrem Wohnzimmer habe, war wohl eher rhetorisch gemeint.

Die Erklärungen des Angeklagten, in Lettland sei es üblich, sich Gestohlenes auf diese Weise zurückzuholen, verwies Schröter ins Reich der schlechten Märchen. Warum er sein Rad gerade in diesem Haus vermutete, konnte Juri G. nicht erklären. Auch die Diebstähle einer Flasche Whisky sowie im zweiten Fall von Waren im Wert von über 100 Euro konnten die beiden befragten Ladendetektive bezeugen. Der Wunsch des Richters, den Angeklagten nicht wiederzusehen, wird sich nicht erfüllen. Denn es sind bereits weitere Verfahren anhängig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.