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Amtsgericht Aschersleben BMW-Verkäufer muss Strafe wegen Betrugs zahlen

Ein Mann in Aschersleben hatte alten BMW angeboten, dessen Vorbesitzer das Auto mit 90.000 Kilometer mehr verkauft hatte.

Von Detlef Anders Aktualisiert: 8.5.2021, 15:15

Aschersleben - Als ein Mann aus Thale 2018 seinen damals 17 Jahre alten BMW verkaufte, da ahnte er nicht, dass er sein Auto im Oktober 2019 zufällig wieder in einem Internetportal sehen würde. 250.000 Kilometer hatte das Fahrzeug beim Verkauf auf dem Buckel.

Der Thalenser wunderte sich nun, dass genau sein Fahrzeug im Internet nun von einem Mann in Aschersleben mit einer angeblichen Laufleistung von gerade einmal 160.000 Kilometer auf dem Tachometer angeboten wurde. Er meldete den offensichtlichen Betrug bei der Polizei, berichtet Robert Schröter, Strafrichter am Amtsgericht in Aschersleben.

Vor ihm sollte sich der wegen des Betruges angeklagte Syrer, der den BMW im Internet angeboten hatte, am Donnerstag eigentlich verantworten. Doch der Mann war zum anberaumten Termin nicht erschienen. Auch einen vorherigen Anruf mit einer Entschuldigung gab es nicht.

Der Strafrichter, der Staatsanwalt aus Magdeburg, ein Dolmetscher aus Halle und zwei Zeugen, neben dem Thalenser war auch der als Käufer geschädigte Syrer geladen, warteten vergeblich auf den mutmaßlichen Betrüger.

Strafrichter Robert Schröter ließ den Mann jedoch nicht polizeilich vorführen, sondern folgte gleich dem Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg und erließ einen Strafbefehl: Eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro.

„Der Antrag der Staatsanwaltschaft ist für mich beim Erlassen eines Strafbefehls bindend.“

Robert Schröter, Amtsrichter

„Das Auto ist durch ganz viele Hände gegangen“, sagte Schröter beim Blättern durch die Akte mit vielen Kaufverträgen, konnte den Verkaufspreis, den der geschädigte Syrer gezahlt hatte, jedoch nicht gleich finden. Im Oktober 2019 sei die Anzeige erfolgt, schilderte er.

Wäre der Angeklagte vor Gericht erschienen, hätte er vielleicht eine mildere Strafe als vom Staatsanwalt beantragt erlassen, überlegte Schröter. Doch da der Mann nicht pünktlich erschienen war, habe er nun den schriftlichen Strafbefehl erlassen.

Eine geringere Strafe wäre nur bei einem Urteil durch ihn möglich gewesen, erklärte Schröter. „Dieser Antrag der Staatsanwaltschaft ist für mich beim Erlassen eines Strafbefehls bindend.“ Ein Angeklagter ist wohl allein deshalb immer gut beraten, Ladungen zu Verhandlungen bei Gerichten pünktlich Folge zu leisten. Er hätte ihn zwar auch vorführen lassen können, aber da die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragte, wollte es Robert Schröter dabei belassen.

„Wenn es nur eine Geldstrafe wird, machen wir es meistens nicht.“ Der Aufwand wäre bei einer zusätzlichen Vorführung zu groß, meinte er mit Blick auf die ohnehin hohen Kosten für die Verhandlung. (mz)