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Internet Hassbeiträge: Auch Betreiber sozialer Netzwerke bestrafen?

Wer andere auf Plattformen wie Facebook beleidigt oder bedroht, kann sich strafbar machen. Das sollte nach Ansicht von Bayerns Justizminister auch für die Betreiber solcher Netzwerke gelten - unter bestimmten Voraussetzungen.

Von dpa Aktualisiert: 28.05.2022, 15:15
Die Hashtags „Hass“ und „Hetze“ zu sehen in einem Twitter-Beitrag.
Die Hashtags „Hass“ und „Hetze“ zu sehen in einem Twitter-Beitrag. Fabian Sommer/dpa

München - Löschen soziale Netzwerke Hassbeiträge nicht umgehend, sollen sie künftig nach dem Willen des Vorsitzenden der Justizministerkonferenz stärker zur Verantwortung gezogen werden.

„Wer Todesdrohungen oder Terror-Ankündigungen nicht löscht oder sperrt, muss nach dem Willen Bayerns strafrechtliche Konsequenzen fürchten“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in München. Einen Antrag dazu wolle er bei der Konferenz mit seinen Kollegen aus Bund und Ländern in Schwangau (Landkreis Ostallgäu) am 1. und 2. Juni vorlegen.

Bislang kann das Bundesamt für Justiz in solchen Fällen nur ein Bußgeldverfahren eröffnen. Diese könnten die Betreiber solcher großen Netzwerke aber „häufig aus der Portokasse zahlen“, sagte Eisenreich. Deshalb solle der Bund prüfen, ob auch strafrechtliche Folgen für die Unternehmen möglich sind - wenn diese solche Inhalte trotz Kenntnis zum Beispiel nach Beschwerden nicht zeitnah löschen.

Bisher sei das „rechtlich nicht geklärt“, sagte Eisenreich. Das Strafrecht sei derzeit vor allem auf die Verfasser solcher Beiträge zugeschnitten. Die Betreiber verdienten mit den Netzwerken aber „viel Geld“ und müssten deshalb ihrer Verantwortung stärker gerecht werden, betonte Eisenreich. „Es geht nicht, dass Gewinne privatisiert, aber Probleme für Demokratie und Rechtsstaat sozialisiert werden.“

Bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister in Schwangau soll auch die Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution Thema sein. Der Kampf gegen Antisemitismus steht ebenfalls auf der Agenda.