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Bundesrat beschließt Schüler müssen sich bei Corona-Verdacht doch nicht testen

Seit dem 1. Oktober müssen sich Lehrkräfte, Erzieher, Schüler oder Kita-Kinder bei Verdacht auf eine Corona-Infektion testen. Doch diese Regel soll nun wieder aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen werden. Der Bundesrat gab dafür grünes Licht.

Von dpa Aktualisiert: 07.11.2022, 15:13
Ein Corona-Test soll für Schüler oder Kita-Kinder bei Verdacht auf eine Corona-Infektion nun doch nicht verpflichtend sein.
Ein Corona-Test soll für Schüler oder Kita-Kinder bei Verdacht auf eine Corona-Infektion nun doch nicht verpflichtend sein. Andreas Arnold/dpa

Berlin - Corona wird wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt. Das beschloss der Bundesrat nun in Berlin.

Covid-19 war erst vor kurzem im Zuge der Verabschiedung der zum 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Corona-Regeln in diese Liste aufgenommen worden. Dort stehen unter anderem auch die Pest, Cholera, Krätze, Masern, Röteln oder Keuchhusten.

Rechtliche Folge wäre gewesen, dass Lehrkräfte, Erzieher, Schüler oder Kita-Kinder bei Verdacht auf eine Corona-Infektion oder nach einer Corona-Erkrankung nur mit einem negativen Test wieder in die Einrichtung dürfen.

Das hatten Kinder- und Jugendärzte und mehrere Bundesländer kritisiert und als Benachteiligung im Vergleich zu Erwachsenen bezeichnet, da diese nach fünf Tagen Isolation auch ohne Test wieder am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen und auch bei einem Corona-Verdacht, etwa bei Husten, niemandem per Test nachweisen müssten, dass es sich dabei nicht um Corona handelt. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im September zugesagt, die umstrittene Regelung wieder aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen. Die Länderkammer hat dem nun abschließend zugestimmt.