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Widerstand aus dem Justizministerium Spahn plant Ausweitung von Testpflicht für Reiserückkehrer

Laut Jens Spahn strebt das Bundesgesundheitsministerium eine schnellstmögliche Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer nach Deutschland an. Aus dem Justizministerium gibt es Widerstand.

Aktualisiert: 27.07.2021, 15:29
Die Testpflicht für Reiserückkehrer soll nach Gesundheitsminister Jens Spahn schnellstmöglich ausgeweitet werden.
Die Testpflicht für Reiserückkehrer soll nach Gesundheitsminister Jens Spahn schnellstmöglich ausgeweitet werden. (Foto: Imago/ Rupert Oberhäuser)

Berlin/MZ/Afp - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) strebt weiterhin eine deutliche Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer an. „Das Bundesgesundheitsministerium ist für eine schnellstmögliche Ausweitung der Testpflichten bei Einreise“, sagte eine Sprecherin Spahns am Dienstag auf Anfrage. „Die Abstimmungen innerhalb der Regierung dazu laufen.“

Ausweitung der Testpflicht bei Einreise nach Deutschland

Bereits vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass Spahn alle Einreisenden verpflichten will, einen Genesenen- oder Impfnachweis vorzulegen oder sich testen zu lassen. Dagegen gibt es aber offenbar Widerstand aus dem Bundesjustizministerium.

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe hatten am Dienstag berichtet, Spahn wolle Reisende künftig verpflichten, bei ihrer Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorzulegen - egal, aus welchen Gebieten und mit welchen Verkehrsmitteln sie zurückkommen. Bisher gilt die Testpflicht für Flugpassagiere und Einreisende aus Hochrisikogebieten, die nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.

Widerstand von Justizministerin Christine Lambrecht

Dem Bericht zufolge sträubt sich im Kabinett bisher Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen Spahns Pläne. Sie hält die umfassende Testpflicht demnach für unverhältnismäßig. Deshalb ist das Vorhaben Spahns auch nicht Bestandteil der neuen Einreiseverordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt.

Die neue Verordnung legt unter anderem fest, dass nachweislich Geimpfte und Genesene unter bestimmten Umständen künftig von der Quarantäne befreit werden können, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen - und zwar dann, wenn das Variantengebiet nach der Einreise und während der Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.

Ansonsten werden mit der neuen Einreiseverordnung die bisherigen Test- und Quarantäneregeln im Wesentlichen verlängert.