Mietrechtstipp Mietrechtstipp: Mietminderung wegen Schatten
Berlin/dpa. - Im konkreten Fall hatte der Vermieter an der oberhalb derMieterwohnung gelegenen Wohnung einen Balkon mit einer Länge vonsieben Metern und einer Tiefe von eineinhalb Metern anbringen lassen.Die Holzdielen des Balkons befanden sich unmittelbar oberhalb derFenster der darunter liegenden Wohnung der Kläger. Das Gerichtentschied, dass der Wohnwert in der unteren Wohnung durch dienachträgliche Installation des Balkons spürbar beeinträchtigt sei.
Ein wesentlicher Mangel sei neben der Verschattung, dass durch dieTiefe des Balkons der Blick aus den Fenstern nur noch tunnelartig undnach oben nur noch in eingeschränktem Umfang möglich ist. Dadurcherhielten die betroffenen Zimmer einen höhlenartigen Charakter, wasals wesentlicher Mangel der Mietsache anzusehen sei.