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Jobsuche -  Jobsuche - : Die Vorteile privater Arbeitsvermittler

10.09.2020, 12:06

Ob bestehende Arbeitslosigkeit, angedrohte Kündigung oder auslaufender Arbeitsvertrag – Jobsuche ist ein Thema, bei dem viele verzweifeln. Wer alleine nicht weiterkommt, hat die Möglichkeit, die Hilfe eines privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch zu nehmen. Welche Leistungen bietet ein Arbeitsvermittler? Wie kann ein Jobvermittler im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit helfen? Und wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Wir klären auf.

Bis 1994 war es ganz normal, sich bei einem Vermittlungswunsch an das Arbeitsamt zu wenden. Dieses hatte in Deutschland das alleinige Recht, Erwerbslose in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Heutzutage sind von Arbeitslosigkeit betroffene oder bedrohte Bürger nicht mehr nur alleine auf die Agentur für Arbeit angewiesen. So genannte private Arbeitsvermittler unterstützen Erwerbslose ebenfalls bei der Suche nach dem richtigen Job.

Welche Leistungen bieten private Arbeitsvermittler an?

Ausschau nach passenden Stellenanzeigen halten, Bewerbungen schreiben, sich auf Vorstellungsgespräche vorbereiten, mit Absagen klarkommen – die erfolgreiche Jobsuche kann ganz schön stressig sein. Spätestens dann, wenn sich zunehmend Frustration breitmacht, sollte daran gedacht werden, das Ruder aus der Hand zu geben. Mit einem privaten Arbeitsvermittler lässt sich der Weg zurück in die Festanstellung ebnen.

Private Arbeitsvermittler sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Jobsuchenden und Arbeitgebern. Indem sie versuchen, beide Seiten zusammenzubringen, leisten sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen wichtigen Beitrag. Als privates Unternehmen werten sie das Bewerberprofil ihrer Kunden aus und schlagen Arbeitgebern potenzielle neue Mitarbeiter vor, die den angeforderten Kriterien entsprechen. Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer von diesem Service profitieren können, setzt sich die Arbeit des Jobvermittlers aus mehreren Einzelleistungen zusammen.

Analyse und Beratung:

Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, sollte offen auf den privaten Arbeitsvermittler zugehen. In einem ersten Gespräch verschafft sich der Vermittler einen ersten Eindruck vom Bewerber. Damit er später passende Jobangebote unterbreiten kann, sollte man in Bezug auf die eigenen Kompetenzen, Fähigkeiten, Stärken, Interessen, Wünsche und Ziele ehrlich sein. Bevor es zur eigentlichen Arbeitsvermittlung kommen kann, muss ein Bewerberprofil erstellt werden.

Neben einem Gespräch können auch Tests und Analyseverfahren dabei helfen, sich ein besseres Bild vom Bewerber zu machen.

Stellensuche:

Anschließend kann der Arbeitsvermittler seiner eigentlichen Aufgabe nachgehen und für seinen Klienten nach passenden Stellen und Arbeitgebern suchen. Hierbei kann der Vermittler auf bestehende Kontakte zu Betrieben zurückgreifen. Um die Chancen auf einen Job zu erhöhen, wird in vielen Fällen auch ein Stellengesuch geschaltet. Mit ihm können Sichtweite und Reichweite erhöht und die Erfolgsaussichten vergrößert werden.

Bewerbungsunterlagen:

Mit den Bewerbungsunterlagen verschafft sich der potentielle Arbeitgeber einen ersten Eindruck vom Bewerber. Umso wichtiger ist es, dass diese Unterlagen auf dem neuesten Stand sind. Wer sich unsicher ist und nicht weiß, wie man einen ansprechenden Lebenslauf gestalten kann, findet bei seinem privaten Jobvermittler ein offenes Ohr. Gemeinsam kann die Bewerbungsmappe mit allen Unterlagen überarbeitet und optimiert werden.

Vorstellungsgespräch:

Fast jeder Bewerber ist aufgeregt wenn er zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Um die Unsicherheit ein Stück weit zu verlieren, kann es helfen, sich auf diese unbekannte Situation vorzubereiten. Auch hier kann der Arbeitsvermittler einspringen und Tipps geben, wie man Vorstellungsgespräch oder Assessment Center souverän entgegentreten kann.

Qualifikationen:

Für viele Jobs gibt es Mindestanforderungen an die Bewerber. Stellt der Arbeitsvermittler fest, dass seinem Schützling wichtige Qualifikationen fehlen, kann er auch hier handeln.

Welche Vorteile bietet die private Arbeitsvermittlung?

Kommt man mit seinen Bewerbungsbemühungen alleine nicht weiter, kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu holen. Private Arbeitsvermittler wissen nicht nur, worauf es heutzutage bei Bewerbungen ankommt, sie können auch auf einen großen Pool an Arbeitgeberkontakten zurückgreifen. Bei allen Fragen rund um Bewerbung und den aktuellen Arbeitsmarkt kann man sich auf Erfahrung und Praxiswissen des Jobvermittlers verlassen.

Einer der größten Vorteile bei Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung ist jedoch die Motivation derselbigen. Weil die Agentur das Honorar erst dann bekommt, wenn sie den Bewerber erfolgreich in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt hat, besteht ein großer Anreiz, einen passenden Job für den Klienten zu finden.

Geförderte Jobsuche dank Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Jobsuchende sind aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht selten angespannt. Nur dann, wenn sie schnellstmöglich in ein Arbeitsverhältnis kommen, sinkt der Druck. Verständlich, dass man in einer solchen Situation nicht auch noch Geld für einen privaten Arbeitsvermittler ausgeben möchte. Das muss man oft aber auch nicht, denn die Inanspruchnahme eines Jobvermittlers ist förderfähig. Indem Betroffene einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen, müssen sie die Kosten für die Arbeitsvermittlung nicht selbst tragen.

Ist man in Besitz eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS), rechnet der Arbeitsvermittler die erbrachten Leistungen direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Wichtig ist jedoch, zu prüfen, für welche Art von Maßnahme der Gutschein gilt. Unterschieden wird in AVGS MAT, bei dem ein Weiterbildungskurs oder eine Fortbildung belegt werden kann, in AVGS MAG, bei dem man die Maßnahme mittels Praktikum oder Probearbeit direkt beim Arbeitgeber durchführt sowie in AVGS MPAV, bei dem sich der Gutscheinempfänger von einem privaten Arbeitsvermittler in Arbeit vermitteln lassen kann.

Um den Gutschein zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Bezieher von Arbeitslosengeld haben einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Erfüllen so genannte Aufstocker bestimmte Voraussetzungen, können auch sie einen rechtlichen Anspruch auf diese Fördermaßnahme geltend machen. Anders sieht es bei Hartz IV-Empfängern, Hochschulabsolventen, Berufsrückkehrern, Selbständigen und Beschäftigen in Transfer- oder Auffanggesellschaften aus. Hier besteht kein Rechtsanspruch auf den AVGS. Dieser kann von der örtlichen Arbeitsagentur jedoch als Ermessensleistung bewilligt werden.

So läuft die private Arbeitsvermittlung ab

Hat die Agentur für Arbeit den Antrag auf den Vermittlungsgutschein bewilligt, sollte man sich diesen genau anschauen. Der Gutschein hat in der Regel nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Schafft man es nicht, den Gutschein vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages einzulösen, sollte man die Agentur für Arbeit bitten, einen neuen Gutschein auszustellen. Darüber hinaus kann der AVGS hinsichtlich des zukünftigen Tätigkeitsortes und des Sitzes des privaten Arbeitsvermittlers begrenzt sein. Bei der Antragstellung also am besten darauf achten, dass man eine bundesweite Gültigkeit einfordert. Anschließend kann man sich auf die Suche nach einer passenden Vermittlungsagentur begeben.

Hat man sich für einen Anbieter entschieden, übermittelt man der Vermittlungsagentur eine klassische Bewerbung und wird anschließend zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Beim Erstgespräch am besten gleich nach der Arbeitsweise und den genauen Konditionen fragen. Viele Agenturen bieten ihre Leistungen auch für Selbstzahler ohne Vermittlungsgutschein an.

Indem die Agentur ein individuelles Bewerberprofil erstellt, kann sie sich auf die Suche nach passenden Jobangeboten begeben. Im weiteren Vermittlungsablauf erhält der Klient Jobangebote und kann die Chance nutzen, beim jeweiligen Arbeitgeber einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. Wenn soweit alles für den Bewerber und das Unternehmen passt, steht einer Einstellung nichts mehr im Weg.